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Vor der Fahrt
Zusatzausstattung
Persönliche Ausrüstung
4.1.2
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Zur Zusatzausstattung gehören Zubehör und Sonderausstattungen. Beispiele
für Zusatzausstattung sind:
Anhängerkupplung
Dachträger
Markise
Fahrrad- oder Motorradträger
Satellitenanlage
Die Gewichte der verschiedenen Sonderausstattungen sind vom Hersteller zu
erfahren.
Die persönliche Ausrüstung umfasst alle im Fahrzeug mitgeführten Gegen-
stände, die in der konventionellen Belastung und der Zusatzausstattung nicht
enthalten sind. Zur persönlichen Ausrüstung zählen zum Beispiel:
Lebensmittel
Geschirr
Fernsehgerät
Radio
Kleidung
Bettzeug
Spielzeug
Bücher
Toilettenartikel
Außerdem zählen zur persönlichen Ausrüstung, unabhängig davon, wo sie
verstaut sind:
Tiere
Fahrräder
Boote
Surfbretter
Sportausrüstungen
Berechnung der Zuladung
Die werkseitige Berechnung der Zuladung erfolgt zum Teil auf der Basis
von pauschalisierten Gewichten. Die technisch zulässige Gesamtmasse
in beladenem Zustand darf aus Sicherheitsgründen aber in keinem Fall
überschritten werden.
In den Fahrzeugpapieren ist nur die technisch zulässige Gesamtmasse
und die Masse in fahrbereitem Zustand angegeben, nicht aber das tat-
sächliche Gewicht des Fahrzeugs. Zu Ihrer eigenen Sicherheit emp-
fehlen wir, das beladene Fahrzeug (mit Personen) vor Fahrtbeginn auf
einer öffentlichen Waage zu wiegen.
Die Zuladung (siehe Abschnitt 4.1.1) ist der Gewichtsunterschied zwischen
der technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand und
der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand.
Reisemobil - 06/02-2 - PSL-0000-02DE