3.1.1
3.1.2
3.1.3
Reisemobil - 06/02-2 - PSL-0000-02DE
3.1
Brandschutz
Vermeidung von Brandgefahren
Kinder nie alleine im Fahrzeug lassen.
Brennbare Materialien von Heizgeräten und Kochgeräten fern halten.
Leuchten können sehr heiß werden. Wenn die Leuchte eingeschaltet ist,
muss der Sicherheitsabstand zu brennbaren Gegenständen immer
30 cm betragen. Brandgefahr!
Niemals tragbare Heizgeräte oder Kochgeräte benutzen.
Nur autorisiertes Fachpersonal darf die elektrische Anlage, die Gasan-
lage oder die Einbaugeräte verändern.
Feuerbekämpfung
Im Fahrzeug immer einen Trockenpulver-Feuerlöscher (mindestens
1 kg) mitführen. Der Feuerlöscher muss zugelassen, geprüft und griffbe-
reit sein.
Den Feuerlöscher regelmäßig von autorisiertem Fachpersonal prüfen
lassen. Prüfdatum beachten.
Der Feuerlöscher ist nicht im Lieferumfang des Fahrzeugs enthalten.
Bei Feuer
Fahrzeuginsassen evakuieren.
Elektrische Versorgung ausschalten und vom Netz trennen.
Haupt-Absperrventil an der Gasflasche schließen.
Alarm geben und Feuerwehr rufen.
Feuer bekämpfen, falls dies ohne Risiko möglich ist.
Fluchtwege freihalten.
Gebrauchsanweisung des Feuerlöschers beachten.
3.2
Allgemeines
Der Sauerstoff im Fahrzeuginneren wird durch die Atmung oder durch
den Betrieb des Gaskochers oder anderer Einbaugeräte verbraucht.
Daher muss der Sauerstoff ständig ersetzt werden. Zu diesem Zweck
sind im Fahrzeug Zwangslüftungen eingebaut. Zwangslüftungen nie-
mals abdecken, z. B. mit einer Wintermatte, oder zustellen. Zwangslüf-
tungen von Schnee und Laub freihalten. Es droht Erstickungsgefahr
durch erhöhten CO
Im Fußboden sind Gasleitungen und elektrische Leitungen verlegt. In
den Fußboden auf keinen Fall Löcher bohren oder Schrauben ein-
drehen. Gefahr einer Gasexplosion, eines Stromschlags oder eines
Kurzschlusses durch die Beschädigung einer Leitung.
-Gehalt.
2
3
Sicherheit
3Sicherheit
11