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SolarMax C-Series Gerätedokumentation Seite 45

Zentralwechselrichter
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In jedem Fall sind die Garantieleistungen von Sputnik nur dann unentgeltlich, wenn das Vorgehen im
Voraus mit Sputnik abgesprochen wird.
Der Besteller kann in Garantiefällen eine angemessene Minderung des Kaufpreises oder eine Ver-
tragsauflösung verlangen,
wenn er weder Anspruch auf Reparatur noch auf Austausch hat oder
n
wenn Sputnik nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen hat oder
n
wenn Sputnik nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Besteller Abhilfe geschaffen
n
hat.
Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit hat der Besteller keinen Anspruch auf Vertragsauflösung.
Insbesondere in folgenden Fällen entfällt die Garantiepflicht und es wird jede Haftung aus-
geschlossen:
bei eigenmächtig vom Besteller am Gerät vorgenommenen Eingriffen, Änderungen
n
oder Reparaturen,
nicht bestimmungsgemässer Verwendung, unsachgerechter Bedienung oder unsach-
n
gerechtem Einbau, insbesondere durch nicht-konzessionierte Elektro-Installateure
Fremdkörpereinwirkung und höherer Gewalt (Blitzschlag, Überspannung, Wasser-
n
schaden, etc.)
für Transportschäden sowie alle andere Schäden, die nach dem Zeitpunkt des Gefah-
n
renübergangs verursacht wurden und Schäden aus unsachgemässer Verpackung
durch den Besteller.
Diese Garantieerklärung steht im Einklang mit der „Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der
Garantien für Verbrauchsgüter". Allfällige innerstaatliche, gesetzlich zwingende Rechte von Verbrau-
chern im persönlichen, sachlichen und geographischen Anwendungsbereich dieser Richtlinie wer-
den von der Garantie nicht berührt.
Service- und Garantieverlängerung
Erweiterte Service- und Garantieleistungen werden gegebenenfalls im Rahmen eines separat abzu-
schliessenden Vertrags erbracht.
Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, wird eine weitergehende Haftung und/oder werden alternative Gewähr-
leistungsbehelfe bzw. Garantieleistungen der Sputnik ausgeschlossen. Für gewerbliche Betreiber
besteht kein Anspruch auf Ertragsausfall.
Anwendbares Recht
Die Warenlieferungen der Sputnik unterstehen unter Vorbehalt anderslautender, schriftlicher Ab-
sprache und soweit gesetzlich zulässig in allen Fällen den materiellen Bestimmungen des UN-Kauf-
rechts („Wiener Kaufrecht", CISG).
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Sputnik aus Vertrag, unerlaubter Hand-
lung oder anderen Rechtsgründen ist mangels anderslautender, schriftlicher Abrede und soweit
gesetzlich zulässig Biel, Schweiz.
21. Januar 2010
de
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