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Garantie Des Herstellers - Polar M52 Gebrauchsanleitung

Herzfrequenz-messgerät
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Bei den Modellen M51 und M52:
Polar Fitness-Test
Aktivitätsniveau
Benutzer
Körpergröße
Grenzwerte
Stoppuhr
Herzfrequenz-Grenzwerte 30 - 240 Schläge/Minute
Kcal
Tot. kcal
Tot.time

GARANTIE DES HERSTELLERS

• Polar gewährt dem Erstkäufer dieses Herzfrequenz-
Meßgerätes eine Garantie (siehe Garantiekarte) ab Kaufdatum
bei Mängeln, die auf Material- oder Fabrikationsfehler
zurückzuführen sind. Bitte bewahren Sie den
Garantiekartenabschnitt und den Kaufbeleg gut auf.
• Von der Garantie ausgeschlossen sind: Beschädigungen durch
unsachgemäßen und/oder kommerziellen Gebrauch,
Verschleiß, Unfall oder unsachgemäße Handhabung sowie
Mißachtung der wichtigen Hinweise. Ausgenommen von der
Garantie sind auch die Batterien sowie das gesprungene oder
zerbrochene Gehäuse des Empfängers und der elastische
Gurt.
• Die Garantie umfaßt keine Schäden oder Folgeschäden, die
durch Wartungsarbeiten von nicht durch Polar autorisiertem
Personal entstanden sind.
• Während der Garantiezeit wird das Produkt bei Fehlern
kostenlos repariert oder ersetzt.
• Der Inhalt dieser Gebrauchsanleitung ist allein für informative
Zwecke gedacht. Die beschriebenen Produkte können im Zuge
der kontinuierlichen Weiterentwicklung ohne Ankündigung
geändert werden.
• Polar Electro Oy übernimmt keinerlei Verantwortung oder
Gewährleistung bezüglich dieser Gebrauchsanleitung oder
der in dieser beschriebenen Produkte. Polar lehnt jegliche
Ansprüche auf Entschädigungen, egal ob direkt oder indirekt,
die aufgrund der Benutzung dieser Anleitung oder des
Produktes entstehen könnten, ab.
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Aus (OFF)
Niedrig (Low)
1
00 (cm)
23 Std. 59 Min. 59 Sek.
99999 kcal
999999 kcal
99 Std. 59 Min. 59 Sek.
Copyright © 1999
Polar Electro Oy, FIN-90440 KEMPELE, Finnland
Alle Rechte vorbehalten. Diese Anleitung darf ohne vorherige schriftliche
Zustimmung der Polar Electro Oy weder anderweitig benutzt noch kopiert
werden, auch nicht auszugsweise.
Polar logotype ist ein eingetragenes Warenzeichen der Polar Electro Oy.
Polar Vantage NV, Polar XTrainer Plus, Polar Accurex Plus, Polar Coach, Polar
Protrainer XT, Polar Protrainer NV, Polar Advantage Interface, Polar Precision
Performance, Polar Interface Plus, Polar Training Advisor, Polar M71 ti, Polar
M51, Polar M52, Polar M21, Polar M22, Polar Pacer, Polar Fitwatch, Polar
Favor und Polar Beat sind Warenzeichen der Polar Electro Oy.
Das Produkt ist durch eines oder mehrere der folgenden Patente geschützt: FI
88223, DE 4215549, FR 92.06120, GB 2257523, HK 113/1996, SG 9591671-4, US
5491474, FI 88972, FR 92.09150, GB 2258587, HK 306/1996, SG 9592117-7, US
5486818, FI 96380, US 5611346, FI 68734, DE 3439238, GB 2149514, HK 812/
1989, US 4625733, FI 100924.
Dieses CE-Zeichen weist darauf hin, daß dieses Produkt der
Richtlinie 93/42/EWG entspricht.
Polar Electro GmbH Deutschland
High Tech Equipment
64572 Büttelborn
Polar Herzfrequenz-Meßgeräte
Vfg 123/1997
Vorläufige Allgemeinzuteilung einer Frequenz für die Benutzung
durch die Allgemeinheit Nr. 778 unter Verwendung von Sende- und
Empfangsfunkanlagen der Vertriebsfirma POLAR ELECTRO GmbH
Deutschland, High Tech Equipment, 64572 Büttelborn
1. Hiermit wird auf Grund § 47 Abs. 1 und 5 des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25. Juli 1996 (BGBI. Teil I S.
1120) die Frequenz 5 kHz als Allgemeinzuteilung für die Benutzung
durch die Allgemeinheit unter Verwendung von Sende- und
Empfangsfunkanlagen der Vetriebsfirma POLAR ELECTRO GmbH
Deutschland, High Tech Equipment, 64572 Büttelborn, mit der
Typenbezeichnung "Polar Herzfrequenz-Meßgeräte" vorläufig
zugeteilt. Diese Frequenzzuteilung erfolgt vorbehaltlich einer
endgültigen Regelung nach Inkrafttreten der auf § 47 Abs. 4 TKG
beruhenden Rechtsverordnung. Diese Funkanlagen dienen zur
Herzfrequenz-Messung und -Anzeige mit einer magnetischen Feldstärke
von 68,5 dBµA/m in 3 m Meßentfernung.
2. Im Rahmen dieser Frequenznutzung dürfen andere
Telekommunikationsanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, sowie
andere Funkanlagen nicht gestört werden.
3. Es bedarf keiner weiteren Frequenzzuteilung und keiner
Konformitätsbewertung im Sinne des § 61 TKG im einzelnen, wenn die
für diese Frequenznutzung und für diesen Verwendungszweck in den
Verkehr gebrachten Funkanlagen mit dem beim Bundesamt für Post und
Telekommunikation (BAPT) technisch geprüften Baumuster elektrisch
und mechanisch übereinstimmen und wie folgt gekennzeichnet sind:
Bundesadler, Zulassungszeichen "BZT G750778J" sowie Name der
Vertriebsfirma POLAR ELECTRO GmbH Deutschland, High Tech
Equipment, 64572 Büttelborn, und der Typenbezeichnung "Polar
Herzfrequenz-Meßgeräte". Diese Kennzeichnung ist am Gehäuse der
Funkanlagen entweder auf einem Typenschild oder an örtlich
zusammenhängender Stelle, wenn die Form einer Prägung oder Gravur
gewählt wird, an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Die Kennzeichnung
muß dauerhaft und abnutzungssicher ausgeführt und so mit dem
Gehäuse verbunden sein, daß sie beim Entfernen zerstört wird. Sie muß
von außen jederzeit sichtbar sein.
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