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Vorwort; Verwendungszweck; Haftung; Ce-Konformität - Ottobock Discovery Gebrauchsanweisung

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Vorwort | Verwendungszweck | Haftung | CE-Konformität | Warenzeichen | Service und Reparaturen
Datum der letzten Aktualisierung: 2013-06-10
• Lesen Sie dieses Dokument aufmerksam durch.
• Beachten Sie die Sicherheitshinweise.

1 Vorwort

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Produkt der Otto Bock Mobility Solutions GmbH entschieden haben. Damit
Sie auch zukünftig viel Freude im Umgang mit diesem Produkt haben, bitten wir Sie, diese Gebrauchsanweisung
vollständig zu lesen.
Das Kapitel „Zubehörteile" stellt die Anbauteile des Discovery vor, die seinen Einsatzbereich erweitern und den
Komfort verbessern können.
Das Kapitel „Anlieferung und Herstellen der Gebrauchsfähigkeit" gibt Ihnen einen Überblick über die
Möglichkeiten, das Sitzschalenuntergestell individuell auf Ihre Anforderungen einzustellen.
Ergeben sich darüber hinaus Fragen oder Probleme, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler.
Technische Änderungen zu der in dieser Gebrauchsanweisung beschriebenen Ausführung behalten wir uns vor.

2 Verwendungszweck

Das Fahrgestell Discovery dient ausschließlich zur Aufnahme von Sitzsystemen für gehunfähige und
gehbehinderte Menschen zum individuellen Gebrauch bei Selbst- und Fremdbeförderung.
Eine Gewährleistung kann nur übernommen werden, wenn das Produkt unter den vorgegebenen
Bedingungen und zu den vorgesehen Zwecken eingesetzt wird.
Bei der Versorgung mit Sitzschalen und modularen Sitzsystemen sind Fahr- bzw. Untergestelle für den Innen-
und/ oder Außenbereich obligatorisch. Sie dienen der Mobilität und dem Transport von Behinderten.
Das Discovery Fahrgestell, für den Innen- und Außenbereich, ist speziell für die Aufnahme von orthopädischen
Sitzsystemen (z.B. Sitzschalen) entwickelt und zwecks optimaler individueller Anpassung vielfach ver- bzw.
einstellbar.
Entsprechende Einstellarbeiten sind zur optimalen Anpassung an das jeweilige Sitzsystem notwendig und
werden nur durch den orthopädischen bzw. Reha-Fachhandel vorgenommen.

3 Haftung

Der Hersteller haftet nur, wenn das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgegebenen
Zwecken eingesetzt wird. Der Hersteller empfiehlt das Produkt sachgemäß zu handhaben und entsprechend der
Anleitung zu pflegen.
Für Schäden, die durch Bauteile und Ersatzteile verursacht werden, die nicht vom Hersteller freigegeben wurden,
haftet der Hersteller nicht. Reparaturen sind nur von autorisierten Fachhändlern oder vom Hersteller selbst durch-
zuführen.
4 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG für Medizinprodukte. Aufgrund der Klassifizie-
rungskriterien für Medizinprodukte nach Anhang IX der Richtlinie wurde das Produkt in die Klasse I eingestuft.
Die Konformitätserklärung wurde deshalb von Ottobock in alleiniger Verantwortung gemäß Anhang VII der Richt-
linie erstellt.

5 Warenzeichen

Alle innerhalb des vorliegenden Begleitdokuments genannten Bezeichnungen unterliegen uneingeschränkt den
Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen Eigentümer.
Alle hier bezeichneten Marken, Handelsnamen oder Firmennamen können eingetragene Marken sein und unter-
liegen den Rechten der jeweiligen Eigentümer.
Aus dem Fehlen einer expliziten Kennzeichnung, der in diesem Begleitdokument verwendeten Marken, kann nicht
geschlossen werden, dass eine Bezeichnung frei von Rechten Dritter ist.

6 Service und Reparaturen

Service und Reparaturen am Fahrgestell Discovery dürfen nur vom Ottobock-Fachhandel durchgeführt werden.
Wenden Sie sich bei Problemen an den für Sie zuständigen Fachhändler. Bei Reparaturen erhalten Sie dort aus-
schließlich Original Ottobock Ersatzteile.
4 | Ottobock
Discovery

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