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Pannenhilfe
Das Feuerlöscher muss durch eine dazu berechtigte Person einmal jähr-
lich geprüft werden (beachten Sie bitte die abweichenden nationalen
gesetzlichen Bestimmungen).
ACHTUNG!
Wenn der Feuerlöscher nicht richtig befestigt ist, kann er im Falle
von plötzlichen Fahrmanövern oder bei einem Unfall durch den
Innenraum „fliegen" und Verletzungen verursachen.
Hinweis
•
Der Feuerlöscher muss den jeweils gültigen gesetzlichen Anforde-
rungen entsprechen.
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Achten Sie auf das Verfallsdatum des Feuerlöschers. Wird der Feuer-
löscher nach Ablauf des Verfallsdatums benutzt, ist die richtige Funktion
nicht mehr gewährleistet.
•
Der Feuerlöscher gehört nur zum Lieferumfang in einigen Ländern.
Bordwerkzeug
Das Bordwerkzeug und der Wagenheber befinden sich in einer Kunst-
⇒ Abb.
stoffbox im Reserverad
150. Hier ist auch Platz für den abnehm-
baren Kugelkopf der Anhängevorrichtung*.
Das Bordwerkzeug beinhaltet folgende Teile (je nach Ausstattung):
•
Radschlüssel
•
Abziehhaken für Radvollblende
•
Abschleppöse
•
Adapter für die Sicherheitsradschrauben
Bevor Sie den Wagenheber wieder an seinen Platz zurücklegen,
schrauben Sie bitte den Wagenheberarm ganz ein.
ACHTUNG!
•
Der Innensechskant im Schraubendrehergriff darf nur zum
Anfädeln der Radschrauben benutzt werden. Verwenden Sie
Abb. 150 Gepäck-
raum: Ablage für das
Bordwerkzeug