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Instandhaltung
In Anlehnung an die gesetzlichen Regelungen umfasst die In-
standhaltung des Geräts folgende Punkte:
● Funktionsprüfung einschließlich Prüfung der Anzeigegenau-
igkeit
● Justage
● Wartung
Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation
muss mindestens ein Jahr aufbewahrt werden.
A
WARNUNG! Lebensgefahr bei Verwendung dejus-
tierter oder defekter Geräte
Gaswarngeräte müssen regelmäßig vor dem Einsatz
überprüft werden.
● Führen Sie arbeitstäglich vor Beginn der Arbeiten eine
5.1
Funktionsprüfung
5.1.1
Allgemeines zur Funktionsprüfung
5.1.1.1 Umfang
Die Funktionsprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:
● Überprüfung des Gerätezustands
● Überprüfung der Anzeigegenauigkeit bei Zufuhr von Frischluft
● Überprüfung der Anzeigegenauigkeit bei Zufuhr von Prüfgas
5.1.1.2 Häufigkeit
Die Funktionsprüfung muss arbeitstäglich vor Beginn der Arbeiten
durchgeführt werden.
Ist die integrierte Funktionsprüfung eingeschaltet, erinnert das
Gerät an die Durchführung der Funktionsprüfung.
Funktionsprüfung durch (gemäß /1/, /4/, /8/).
5 Instandhaltung
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