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Instandhaltung
In Anlehnung an die gesetzlichen Regelungen umfasst die In-
standhaltung des Geräts folgende Punkte:
● Funktionsprüfung einschließlich Prüfung der Anzeigegenauig-
keit
● Justage
● Wartung
Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden. Die Dokumentati-
on muss mindestens ein Jahr aufbewahrt werden.
5.1
Funktionsprüfung
5.1.1
Allgemeines zur Funktionsprüfung
5.1.1.1 Umfang
Die Funktionsprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:
● Überprüfung des Gerätezustands
● Überprüfung der Anzeigegenauigkeit bei Zufuhr von Frischluft
● Überprüfung der Anzeigegenauigkeit bei Zufuhr von Prüfgas
5.1.1.2 Häufigkeit
Die Funktionsprüfung muss wöchentlich bis halbjährlich durch-
geführt werden (/2/).
Ist die integrierte Funktionsprüfung eingeschaltet, erinnert das
Gerät alle 3 Monate an die Durchführung der Funktionsprüfung.
5.1.1.3 Dokumentation
Die Durchführung der Funktionsprüfung muss dokumentiert wer-
den. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
● auf Papier
● elektronische Speicherung mit Unterstützung des Geräts (in-
tegrierte Funktionsprüfung)
In dieser Betriebsanleitung wird ausschließlich die integrierte
Funktionsprüfung beschrieben.
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