5 Instandhaltung
5
Instandhaltung
In Anlehnung an die gesetzlichen Regelungen umfasst die In-
standhaltung des Geräts folgende Punkte:
● Funktionsprüfung einschließlich Prüfung der Anzeigegenauig-
keit
● Justage
● Wartung
Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation
muss mindestens ein Jahr aufbewahrt werden.
WARNUNG! Lebensgefahr bei Verwendung dejus-
A
tierter oder defekter Geräte
Gaswarngeräte müssen regelmäßig vor dem Einsatz
überprüft werden.
● Führen Sie arbeitstäglich vor Beginn der Arbeiten eine
5.1
Funktionsprüfung
5.1.1
Allgemeines zur Funktionsprüfung
5.1.1.1 Umfang
Die Funktionsprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:
● Überprüfung des Gerätezustands
● Überprüfung der Anzeigegenauigkeit bei Zufuhr von Frischluft
● Überprüfung der Anzeigegenauigkeit bei Zufuhr von Prüfgas
32
Funktionsprüfung durch (gemäß /1/, /2/, /6/, /10/).