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HBS C 08 Betriebsanleitung Seite 23

Schweißpistole
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LEBENSGEFAHR durch giftige Dämpfe und Schwebstoffe
Beim Bolzenschweißen – speziell bei oberflächenbehandelten Materi-
alien – können gesundheitsschädliche Dämpfe und Schwebstoffe
entstehen.
Sorgen Sie daher für eine Schweißgasrauchabsaugung am Arbeits-
platz und eine gute Belüftung des Raumes gemäß den geltenden
Unfallverhütungsvorschriften.
Schweißen Sie möglichst nicht in Räumen, die niedriger sind als 3 m.
Für enge Räume gelten besondere Bestimmungen gemäß den Unfall-
verhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften in Ihrem Land
(siehe Anhang).
LEBENSGEFAHR durch glühende Metallspritzer (Feuergefahr)
Stellen Sie sicher, dass am Arbeitsplatz ein vorschriftsmäßiger Feuer-
löscher zur Verfügung steht.
Schweißen Sie nicht mit Arbeitskleidung, die durch leicht brennbare
Stoffe wie Öl, Fette, Petroleum usw. verunreinigt ist.
Tragen Sie Ihre vorschriftsmäßige Schutzausrüstung wie:
– Schutzhandschuhe gemäß der geltenden Normung (siehe Anhang),
– eine Schutzbrille mit Sichtscheibe der Schutzstufe 2 gemäß der
geltenden Normung (siehe Anhang),
– nichtbrennbare Kleidung
– einen Kapsel-Gehörschutz gemäß der geltenden Normung (siehe
Anhang),
– eine Schutzschürze über Ihrer Kleidung,
– einen Kopfschutz beim Überkopfschweißen.
Entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände und Flüssigkeiten aus der
Umgebung des Arbeitsplatzes, bevor Sie mit dem Schweißen begin-
nen.
Schweißen Sie in ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien
oder Flüssigkeiten. Wählen Sie den Sicherheitsabstand so groß, dass
keine Gefahren durch Schweißspritzer entstehen können.
LEBENSGEFAHR durch Verpuffung explosiver Gase und Stoffe
Schweißen Sie nicht in explosionsgefährdeten Räumen.
Für Schweißarbeiten an Hohlkörpern, die Stoffe enthalten oder enthal-
ten haben, die
– brennbar sind oder die Verbrennung fördern,
– gesundheitsschädliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe
entwickeln können,
– zu Explosionen Anlass geben können
sind besondere Fachkenntnisse erforderlich. Führen Sie derartige
Arbeiten nicht aus, wenn Sie diese Fachkenntnisse nicht besitzen.
Beachten Sie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsge-
nossenschaften und die geltenden Normungen (siehe Anhang),
die für den Betrieb Ihrer Bolzenschweißanlage bestehen.
Auskünfte erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften.
C 08 Bestell-Nr. BA 92-20-256 Stand 01.03.08
5 Vorgehensweise beim Bolzenschweißen
5.1 Sicherheitshinweise
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