1 Allgemeines
1.3 Allgemeine Sicherheitshinweise
1.3
Allgemeine Sicherheitshinweise
1.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Schweißpistole ist dazu bestimmt, Schweißelemente gemäß der geltenden Nor-
mung (siehe Kapitel 5 und Anhang) zu verschweißen. Jede andere Verwendung gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt der Betreiber.
Bei der Entwicklung der Schweißpistole wurden einschlägige Normen und Unfallver-
hütungsvorschriften beachtet. Hierfür wurden EU-Richtlinien und in Deutschland gelten-
de Normen zugrunde gelegt. Die Schweißpistole wurde nach aktuellem Stand der
Technik gefertigt und gilt als betriebssicher (Einsatzort siehe Abschnitt 8.1).
Die Schweißpistole C 08 kann an die HBS-Leistungseinheiten CD 1501, CD 2301,
CD 3101, CDM 1601, CDM 2401 und CDM 3201 angeschlossen werden. Näheres
dazu erfahren Sie beim HBS-Kundendienst (Adresse siehe Seite ii).
Prüfen Sie in jedem Falle in der Betriebsanleitung Ihrer HBS-Leistungseinheit,
ob diese Schweißpistole verwendet werden darf.
Das Beachten der Betriebsanleitung der verwendeten Leistungseinheit ist ebenfalls
Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwendung.
10
Unsachgemäßes Arbeiten mit der Schweißpistole ist LEBENS-
GEFÄHRLICH!
Lebensgefahr droht
– durch Stromschlag und Lichtbogen
– durch giftige Dämpfe und Schwebstoffe
– durch glühende Metallspritzer (Feuergefahr)
– durch Verpuffung explosiver Gase und Stoffe
– Trägern von Herzschrittmachern durch starke Magnetfelder
Darüberhinaus können durch unsachgemäßes Arbeiten Gesundheits-
schäden sowie Schäden an der Bolzenschweißanlage und am
Material entstehen. Näheres lesen Sie bitte in den Kapiteln 1, 3 und 5
nach.
Warnung vor eigenmächtigem Umbau oder Veränderung!
Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen sind aus
Sicherheitsgründen nicht zulässig und führen zum Erlöschen
des Garantieanspruchs und jeglicher Haftung gegenüber dem
Hersteller.
Der Betrieb der Schweißpistole ist nur mit HBS-Leistungsein-
heiten zulässig und ist ebenfalls Bestandteil der bestimmungs-
gemäßen Verwendung.
C 08 Bestell-Nr. BA 92-20-256 Stand 01.03.08