3 Inbetriebnahme
3.1 Anforderungen an den Arbeitsplatz
3
Inbetriebnahme
In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie beim Aufstellen und bei der Inbetriebnahme der
Schweißpistole beachten müssen.
3.1
Anforderungen an den Arbeitsplatz
Sorgen Sie daher für eine Schweißgasrauchabsaugung am Arbeitsplatz und
eine gute Belüftung des Raumes gemäß den geltenden Unfallverhütungsvor-
schriften.
Schweißen Sie möglichst nicht in Räumen, die niedriger sind als 3 m.
Für Arbeiten in engen Räumen gelten besondere Bestimmungen gemäß den
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (siehe Anhang).
Schweißen Sie in ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien oder
Flüssigkeiten.
Entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände und Flüssigkeiten aus der Umge-
bung des Arbeitsplatzes, bevor Sie mit dem Schweißen beginnen.
Stellen Sie sicher, dass am Arbeitsplatz ein vorschriftsmäßiger Feuerlöscher zur
Verfügung steht.
Schweißen Sie nicht in explosionsgefährdeten Räumen.
Verwenden Sie das Produkt nicht in der Nähe von Einrichtungen oder Appara-
ten, die empfindlich gegen Schweißspritzer und Magnetfelder sind.
Arbeiten Sie mit der Schweißpistole
– nur auf einer stabilen, sauberen und ebenen Unterlage
– so, dass niemand durch Schweißspritzer gefährdet werden kann
– so, dass alle Kabel und Anschlussleitungen vor Beschädigung geschützt sind
– so, dass niemand über Kabel oder Anschlussleitung stolpern oder stürzen kann.
Sorgen Sie für eine freie Luftzirkulation durch das Gehäuse.
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Die Schweißpistole entspricht der Schutzart IP 20. Sie darf
nicht in feuchter Umgebung eingesetzt werden!
Beim Bolzenschweißen können Dämpfe und Schwebstoffe
entstehen. Achten Sie besonders bei oberflächenbehandelten
Materialen auf gesundheitsschädliche Dämpfe.
Wenn es durch schlechte Luftzirkulation zu einem Wärmestau
im Inneren der Bolzenschweißanlage kommt, kann die Bolzen-
schweißanlage erheblichen Schaden nehmen.
C 08 Bestell-Nr. BA 92-20-256 Stand 01.03.08