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SERVICEPLAN
9.1.3
Empfohlene Arbeiten
Bremsflüssigkeit der Vorderradbremse wechseln.
Bremsflüssigkeit der Hinterradbremse wechseln.
Flüssigkeit der hydraulischen Kupplung wechseln.
Steuerkopflager schmieren.
Vergaserbauteile kontrollieren/einstellen.
Gabelservice durchführen.
Federbeinservice durchführen.
Kleinen Motorservice durchführen. (Kolben wechseln, Zylinder und Z-Maß kontrollieren (bei erschwerten
Einsatzbedingungen). Einlassmembran kontrollieren. Kupplung kontrollieren.)
Mittleren Motorservice durchführen. (Kolben wechseln, Zylinder und Z-Maß kontrollieren. Auslasssteue-
rung auf Funktion und Leichtgängigkeit kontrollieren.)
Großen Motorservice durchführen inklusive Motor Aus- und Einbau. (Pleuel, Pleuellager und Hubzapfen
wechseln. Getriebe und Schaltung kontrollieren. Alle Motorlager wechseln.)
○
einmaliges Intervall
●
periodisches Intervall
9.2
alle XC‑Modelle
9.2.1
Zusätzliche Informationen
Alle weiterführenden Arbeiten, die sich aus den Pflichtarbeiten bzw. aus den empfohlenen Arbeiten ergeben, sind gesondert zu beauf-
tragen und werden gesondert verrechnet.
9.2.2
Pflichtarbeiten
Batterie kontrollieren und laden.
Getriebeöl wechseln.
Bremsbeläge der Vorderradbremse kontrollieren. (
Bremsbeläge der Hinterradbremse kontrollieren. (
Bremsscheiben kontrollieren. (
Bremsleitungen auf Beschädigung und Dichtheit kontrollieren.
Bremsflüssigkeitsstand der Hinterradbremse kontrollieren. (
Leerweg am Fußbremshebel kontrollieren. (
Rahmen und Schwingarm kontrollieren.
Schwingarmlagerung kontrollieren.
Schwenklager am Federbein oben kontrollieren.
Federbeinanlenkung kontrollieren.
Reifenzustand kontrollieren. (
Reifenluftdruck kontrollieren. (
Radlager auf Spiel kontrollieren.
Radnaben kontrollieren.
Felgenschlag kontrollieren.
Speichenspannung kontrollieren. (
Kette, Kettenrad, Kettenritzel und Kettenführung kontrollieren. (
Kettenspannung kontrollieren. (
Alle beweglichen Teile (z. B. Handhebel, Kette, ...) schmieren und auf Leichtgängigkeit kontrollieren.
(
S. 66)
(
S. 48)
S. 69)
S. 74)
S. 67)
S. 71)
S. 79)
S. 79)
S. 80)
S. 60)
einmalig nach 20 Betriebsstunden / alle 20 Betriebsstunden
alle 10 Betriebsstunden / nach jedem Rennen
einmalig nach 10 Betriebsstunden
alle 40 Betriebsstunden / nach jedem Rennen
S. 72)
S. 61)
alle 40 Betriebsstunden
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alle 20 Betriebsstunden
einmalig nach 1 Betriebsstunde
30
jährlich
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