Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Wartung Und Instandhaltung; Allgemeine Wartungsangaben - Siemens Flender H2NV Montage- Und Betriebsanleitung

Kühlturmgetriebe größe 105 bis 112
Inhaltsverzeichnis

Werbung

10.

Wartung und Instandhaltung

Die Hinweise im Kapitel 3. "Sicherheitshinweise" und im Kapitel 9. "Störungen, Ursachen und
Beseitigung" sind zu beachten!
10.1

Allgemeine Wartungsangaben

Alle Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind sorgfältig und nur von gründlich geschultem Personal
durchzuführen.
Für alle Arbeiten des Punktes 10.2 gilt:
Getriebe und Anbauten außer Betrieb setzen.
Antriebsaggregat gegen unbeabsichtigtes Inbetriebnehmen sichern.
Hinweisschild an der Einschaltstelle anbringen.
Die in der Tabelle 13 angegebenen Fristen sind weitgehend von den
Einsatzbedingungen des Getriebes abhängig. Deshalb können hier nur mittlere
Fristen angegeben werden. Diese beziehen sich auf eine:
Der Betreiber hat die Einhaltung der in Tabelle 13 angegebenen Fristen sicher zu
stellen.
Dies gilt auch, wenn die Wartungsarbeiten in interne Wartungspläne des Betreibers
aufgenommen werden.
Tabelle 13: Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Maßnahmen
Öltemperatur kontrollieren.
Getriebegeräusch auf
Veränderungen kontrollieren.
Ölstand kontrollieren
Vergleich der Schwingungswerte für
die Lagerüberwachung mit
Anfangswerten (Normwerten) bei
Inbetriebnahme.
Das Zündschutzsystem zur
Temperaturüberwachung ist nach
Angaben des Herstellers des
Zündschutzsystems in geeigneten
Zeitabschnitten auf
Funktionsfähigkeit und
Meßgenauigkeit zu überprüfen.
Getriebe auf Dichtheit kontrollieren.
Öl auf Wassergehalt kontrollieren.
ersten Ölwechsel durchführen.
weitere Ölwechsel durchführen.
tägliche Betriebszeit von
Einschaltdauer "ED" von
Antriebsdrehzahl von
Betriebstemperatur von
täglich
täglich
monatlich
alle 3000 Betriebsstunden
siehe Angaben des Herstellers
monatlich
nach ca. 400 Betriebsstunden,
mindestens einmal im Jahr
ca. 400 Betriebsstunden
nach Inbetriebnahme
alle 4 Jahre oder maximal nach
20 000 Betriebsstunden
BA 5060 DE 04/2011
24 h
100 %
1500 1/min
80 °C (gilt für Mineralöl)
Fristen
51 / 62
Bemerkungen
Mitte Ölschauglas
und/oder
obere Markierung
des Ölmeßstabes
siehe Punkt 7.2.5
Der Betreiber hat dies sicher
zustellen!
siehe Punkt 10.2.1
siehe Punkt 10.2.2
siehe Punkt 10.2.2

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis