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Sicherheits- Und Unfallverhütungs-Bestimmungen - maschio BRAVA LARGE Gebrauch Und Wartung

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DEUTSCH
ITALIANO
2.2 SICHERHEITS- UND UNFALLVERHÜTUNGS-
BESTIMMUNGEN
Das Gefahrsignals in diesem Heft besonders beachten.
Die Gefahrsignale haben drei Niveaus:
• GEFAHR: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Dur-
chführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs-
und Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheit
entstehen.
• ACHTUNG: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Dur-
chführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs-
und Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheit
entstehen können.
• VORSICHT: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Dur-
chführung der beschriebenen Arbeiten Maschinen-schäden
entstehen können.
Zur Vervollständigung der einzelnen Gefahrenstufen werden
nachstehend einige Situationen und spezi¿ sche De¿ nitionen
beschrieben, die einen direkten EinÀ uß auf Maschine oder
Personen ausüben können.
• GEFAHRENBEREICH: Jeder Bereich innerhalb bzw. in der
Nähe der Maschine, wo die Anwesenheit einer Person eine
Gefahr für deren Sicherheit und Gesundheit bedeutet.
• GEFÄHRDETE PERSON: Jede Person, die sich vollkommen
oder teilweise innerhalb eines Gefahrenbereichs be¿ nde.
• BEDIENUNGSPERSONAL: Die Person oder die Personen,
die mit der Installation, dem Betrieb, der Einstellung, der
Wartung, der Reinigung, der Reparatur und dem Transport
der Maschine beauftragt sind.
• KONSUMENT: Der Konsument ist jene Person, Behörde
oder Firma, die die Maschine gekauft oder gemietet hat und
vorhat, diese für den vorgesehenen Zweck zu nützen.
• FACHPERSONAL: Als Fachpersonal werden jene Personen
verstanden, die über eine, zur Reparatur und Wartung der
Maschine nötige, beruÀ iche Ausbildung verfügen und daher
imstande sind, bei Eingriffen an der Maschine die mit diesen
Tätigkeiten einhergehenden Gefahren und Risiken zu beur-
teilen und zu vermeiden.
• GENEHMIGTE SERVICESTELLE: Die genehmigte Service-
stelle ist jenes Unternehmen, welches von der Hersteller¿ rma
gesetzlich dazu berechtigt wurde, sowohl den technischen
Kundendienst, als auch sämtliche Wartungs-und Reparatu-
rarbeiten an der Maschine, die sich zur Beibehaltung ihres
einwandfreien Betriebs als nötig erweisen sollte, zu über-
nehmen.
Vor dem ersten Gebrauch der Maschine alle Anweisungen
aufmerksam lesen, im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt
an die Techniker des Vertragshändlers der Hersteller¿ r-
ma. Die Hersteller¿ rma lehnt jegliche Haftung ab, falls
die hier folgend beschriebenen Sicherheits- und Unfall-
verhütungsbestimmungen nicht beachtet werden.
72 - DE
GEBRAUCH UND WARTUNG
Allgemeine Vorschriften
1) Auf die Gefahrzeichen achten, die in diesem Heft aufgeführt
und an der Maschine angebracht sind.
2) Die an der Maschine angebrachten Aufkleber mit den
Hinweisen geben in knapper Form Anweisungen zur Ver-
meidung von Unfällen.
3) Mit Hilfe der Anweisungen sind die Sicherheits- und Unfall-
verhütungsvorschriften genauestens zu beachten.
4) Niemals sich bewegende Teile anfassen.
5) Eingriffe und Einstellungen am Gerät dürfen nur bei abge-
stelltem Motor und blockiertem Schlepper durchgeführt
werden.
6) Es ist strengstens verboten, Personen oder Tiere auf der
Maschine zu befördern.
7) Es ist strengstens verboten, den Schlepper bei angekup-
pelter Maschine von Personal ohne Führerschein, von
unerfahrenem Personal oder von Personal, das sich nicht
in einwandfreiem Gesundheitszustand be¿ ndet, führen zu
lassen.
8) Vor Inbetriebnahme des Schleppers und der Maschine
selbst alle Sicherheitvorrichtungen für Transport und Ge-
brauch auf ihre Unversehrtheit prüfen.
9) Vor der Inbetriebnahme der Maschine ist sicherzustellen,
daß sich im Wirkungskreis derselben keine Personen,
insbesondere Kinder und Haustiere aufhalten und daß man
über eine optimale Sicht verfügt.
10) Geeignete Arbeitskleidung tragen. Flatternde Kleidungsstü-
cke sind absolut zu vermeiden, da sich diese in den sich
drehenden und bewegenden Teilen der Maschine verfan-
gen können.
11) Vor Arbeitsbeginn hat man sich mit den Steuervorrichtungen
und deren Funktionen vertraut zu machen.
12) Die Arbeit mit der Maschine erst beginnen, wenn alle
Schutzvorrichtungen vollständig, angebracht und in Si-
cherheitsposition sind.
13) Es ist strengstens verboten, sich in Bereichen aufzuhalten,
die in der Nähe sich bewegender Maschinenteile liegen.
14) Der Gebrauch der Maschine ohne Schutzvorrichtungen
und ohne Behälterabdeckungen ist streng verboten.
15) Vor dem Verlassen des Schleppers das an die Hubvor-
richtung angekuppelte Gerät absenken, den Motor abstel-
len, die Feststellbremse ziehen und den Zündschlüssel aus
der Steuertafel ziehen. Sicherstellen, daß sich niemand den
Chemikalien nähern kann.
16) Nie den Fahrerplatz verlassen, wenn der Schlepper in
Betrieb ist.
17) Vor der Inbetriebnahme des Geräts prüfen, daß die
Stützfüsse unter der Maschine entfernt wurden, die richtige
Montage und Einstellung der Maschine prüfen; den per-
fekten Maschinenzustand kontrollieren und sicherstellen,
daß die Verschleißteile sich in gutem Zustand be¿ nden.
18) Vor dem Auskuppeln der Vorrichtung aus dem Drei-Punkt-
Anschluß ist der Steuerhebel des Hubwerks in die Sperrpo-
sition zu bringen und es sind die Stützfüsse abzusenken.
19) Immer bei guter Sicht arbeiten.
20) Alle Tätigkeiten sind in sauberer, nicht staubiger Umgebung
von erfahrenem, mit Schutzhand-schuhen ausgestattetem
Fachpersonal durchzuführen.
Schlepperanschluß
1) Die Maschine mittels der dazu bestimmten, den Normen
entsprechenden Hubvorrichtung wie vorgesehen an einen
Schlepper mit geeigneter Zugkraft und Kon¿ guration ankup-
peln.
2) Die Kategorie der Anschlußbolzen des Geräts muß mit dem
Anschluß der Hubvorrichtung übereinstimmen.
cod. F07021035

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