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Viessmann VITOCAL 222-G Planungsanleitung Seite 7

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Inhaltsverzeichnis

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Grundlagen
(Fortsetzung)
Deckungsanteil monoenergetischer Betriebsweise
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Anteil der Wärmepumpe an maximaler
Heizleistung (DIN EN 12831) in %
Deckungsanteil der Wärmepumpe in % an der Jahresheizarbeit (nur
Heizbetrieb) eines standardisierten Wohngebäudes abhängig von der
Heizleistung der Wärmepumpe bei monoenergetischer Betriebsweise
Aufgrund der geringeren Investitionskosten für die Wärmepumpe kann
die monoenergetische Betriebsweise gegenüber einer monovalent
betriebenen Wärmepumpe insbesondere im Neubau wirtschaftliche
Vorteile aufweisen.
Bivalent-parallele Betriebsweise
Abhängig von Außentemperatur und Heizlast schaltet die Wärme-
pumpenregelung den zweiten Wärmeerzeuger zusätzlich zur Wärme-
pumpe ein.
Bei typischen Anlagenkonfigurationen wird die Heizleistung der Wär-
mepumpe auf ca. 50 bis 70 % der max. erforderlichen Heizlast gemäß
DIN EN 12831 des Gebäudes ausgelegt. Der Anteil der Wärmepumpe
an der Jahresheizarbeit beträgt ca. 85 bis 92 %.
Bivalent-alternative Betriebsweise
Die Wärmepumpe übernimmt oberhalb einer bestimmten Außentem-
peratur (Bivalenztemperatur) vollständig die Beheizung des Gebäu-
des. Unterhalb der Bivalenztemperatur schaltet die Wärmepumpe ab
und der zusätzliche Wärmeerzeuger (Öl-/Gas-Heizkessel) beheizt das
Gebäude allein. Das Umschalten zwischen Wärmepumpe und zusätz-
lichem Wärmeerzeuger übernimmt die Wärmepumpenregelung.
Die bivalent-alternative Betriebsweise eignet sich insbesondere für
den Gebäudebestand mit konventionellen Wärmeverteil- und Wärme-
abgabesystemen (Heizkörper).
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Deckungsanteile bivalenter Betriebsweisen
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Anteil der Wärmepumpe an maximaler
Heizleistung (DIN EN 12831) in %
Deckungsanteil der Wärmepumpe in % an der Jahresheizarbeit (nur
Heizbetrieb) eines standardisierten Wohngebäudes abhängig von der
Heizleistung der Wärmepumpe und der gewählten Betriebsweise
A Bivalent-parallele Betriebsweise
B Bivalent-alternative Betriebsweise
Aufgrund der geringeren Investitionskosten für die gesamte Wärme-
pumpenanlage eignen sich bivalente Betriebsweisen insbesondere für
bestehende Heizkesselanlagen im sanierten Gebäudebestand.
Hinweis
Bei bivalent-paralleler Betriebsweise muss die Wärmequelle (Erd-
reich) aufgrund der (im Vergleich zur bivalent-alternativen Betriebs-
weise) höheren Laufzeiten auf den Gesamtleistungsbedarf des
Gebäudes ausgelegt werden.
Tarife für die Netzversorgung
Für den wirtschaftlichen Betrieb von Wärmepumpen bieten die meis-
ten Energieversorgungsunternehmen (EVU) Sonderstromtarife an.
Diese Sonderstromtarife erlauben dem EVU, die Netzversorgung für
Wärmepumpen in Zeiten hoher Netzbelastung temporär abzuschal-
ten.
Bei monovalent betriebenen Wärmepumpen sind normalerweise max.
3 x 2 Stunden Sperrzeit innerhalb von 24 Stunden möglich.Bei Fuß-
bodenheizungen besitzen die Sperrzeiten aufgrund der Systemträg-
heit keinen merklichen Einfluss auf die Raumtemperatur. In anderen
Fällen können die Sperrzeiten durch die Verwendung von Heizwasser-
Pufferspeichern überbrückt werden.
Die Summe der Sperrzeiten bei bivalenten Wärmepumpenanlagen
innerhalb der Heizperiode beträgt max. 1110 Stunden. Innerhalb die-
ser Zeiten kann der zusätzliche Wärmeerzeuger die Gebäudebehei-
zung vollständig übernehmen.
Hinweis
Die Freigabezeiten zwischen zwei Unterbrechungen dürfen nicht kür-
zer sein als die vorangegangene Sperrzeit.
Für die Netzversorgung ohne Sperrzeiten sind keine Sonderstromta-
rife verfügbar. In diesem Fall wird der Stromverbrauch der Wärme-
pumpe gemeinsam mit dem Stromverbrauch des Haushalts oder des
Gewerbebetriebs abgerechnet.
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