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Electric Crimping Machine AT-300
Bei Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille
+
tragen. Beachten Sie die Sicherheitshinweise im "Sicherheitsdatenblatt" des Schmierfettes
bzw. Öls.
Halten Sie die Wartungsintervalle streng ein.
+
Entsorgen Sie die Batterien umweltgerecht nach den Vorschriften ihres Landes.
+
Zur Entsorgung der Maschine, ist diese an TE zurückzuliefern.
+

Verantwortlichkeiten

Die elektrische Crimpmaschine AT-300 darf nur von ausgebildetem und autorisiertem
Personal betrieben werden. Die Zuständigkeit des Personals für Bedienen, Rüsten, Warten
und Instandhalten ist vom Benutzer der Maschine klar festzulegen und einzuhalten.
Insbesondere ist die Zuständigkeit für Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung festzulegen.
Solche Arbeiten bleiben nur ausgebildeten Fachleuten vorbehalten.
Eigenmächtige Veränderungen an der elektrischen Crimpmaschine AT-300 schließen eine
Haftung des Herstellers bzw. Lieferers für daraus resultierende Schäden aus.
Der Betreiber der elektrischen Crimpmaschine AT-300 trägt die Verantwortung, dass jede
Person, die sich mit der Installation oder der Instandhaltung der Maschine befasst, anhand
der vorliegenden Betriebsanleitung genauestens instruiert worden ist.
Der Betreiber der elektrischen Crimpmaschine AT-300 trägt ferner die Verantwortung für die
Ausbildung des Bedienpersonals, welche folgende Punkte beinhalten muss:
Verwendungszweck der Maschine
+
Gefährdungsbereich
+
Sicherheitsbestimmungen
+
Funktion der verschiedenen Elemente der Maschine
+
Bedienung der Maschine
+
Um zu gewährleisten, dass die Einweisung und Instruktion der elektrischen Crimpmaschine
AT-300 verstanden worden ist, muss die Schulung in der Sprache des Bedienpersonals
erfolgen.
Notwendige Qualifikation der Personen, die mit dem Einsatz der elektrischen
Crimpmaschine AT-300 mit einbezogen werden:
Montage
Inbetriebnahme
Instruktion
Bedienung
Unterhalt
Service
Die Sicherheitsvorschriften und die einschlägigen Hinweise in den einzelnen Abschnitten
müssen durch die Betreiber und das Bedienpersonal zwingend eingehalten werden!
Technische Fachkräfte, die nebst der deutschen oder englischen
Sprache, die Sprache des Bedienpersonals beherrschen.
Durch technische Fachkräfte geschulte, qualifizierte Personen.
Technische Fachkräfte, die Deutsch oder Englisch beherrschen.
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IS412-94328 Rev. B

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