2. Montage
2.11
Blende befestigen
-
Stecken Sie die vier Haken der Blende in die Schlitze des
Gerätes.
Abb. 9:
Schieben Sie die Blende nach hinten
2.12
Abgas- / Zuluftanschluss
• Allgemeines
Die Abgase des Brennwertkessels ProCon müssen vom Kessel
bis zum Abgasaustritt über ein druckdichtes und feuchteun-
empfindliches Abgassystem, das zugelassen ist, ins Freie abge-
führt werden. MAN bietet entsprechende Abgassysteme an.
Abgasleitungen sind vom Errichter feuerungstechnisch zu be-
messen bzw. zu dimensionieren sowie entsprechend der Zu-
lassung und der bauaufsichtlichen Regeln einzubauen. Für die
feuerungstechnische Bemessung gilt die DIN 4705 "Feuerungs-
technische Berechnung von Schornsteinabmessungen; Begrif-
fe, ausführliches Berechnungsverfahren" (Ausgabe: 1993-10).
Bei den bauaufsichtlichen Regelungen sind insbesondere die
jeweils geltende Landesbauordnung und die Landes-Feue-
rungsverordnung zu beachten.
Abgassysteme müssen für die Überprüfung und ggf. erforderli-
che Reinigung Prüf- bzw. Reinigungsöffnungen enthalten. Wir
empfehlen deshalb, den zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister bereits im Planungsstadium der Abgasanlage hinzuzu-
ziehen. Dieser kennt zudem die zu beachtenden bauaufsichtli-
chen Vorschriften.
Die Verbrennungsluft kann dem Gas-Brennwertgerät raumluft-
abhängig aus dem Aufstellungsraum oder raumluftunabhängig
über Verbrennungsluftleitungen zugeführt werden, die um die
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Abgasleitungen konzentrisch angebracht sind (Zuluft-Abgas-
Rohrsysteme).
MAN empfiehlt den raumluftunabhängigen Betrieb, weil diese
Betriebsweise wesentliche Vorteile hat:
-
Zusätzliche Energieeinsparung durch die Verbrennungsluft-
vorerwärmung
-
Keine Auskühlung des Gebäudes, da Zu- und Abluftöffnun-
gen entfallen
-
Verbesserung des Kondensationsanteils, insbesondere bei
gleitender Betriebsweise des Brennwertkessels an beste-
henden Anlagen mit hohen Auslegungs-Vorlauftemperaturen
(Kondenswasseranfall ist größer, da das Zuluft-/ Abgassys-
tem als zusätzlicher Wärmetauscher wirkt).
Bei der Verlegung bzw. Führung von Abgasleitungen wird un-
terschieden in:
-
Führung der Abgasleitungen innerhalb von Schächten.
-
Führung der Abgasleitungen ohne Verlegung in Schächten.
-
Abgasleitungen sind im Sinne der Feuerungsverordnungen
der Bundesländer, wenn sie innerhalb von Gebäuden Ge-
schosse überbrücken, in Schächten zu verlegen. Die erfor-
derliche Qualität der Schächte ist den Feuerungsverordnun-
gen zu entnehmen.
-
Abgasleitungen müssen nicht in Schächten verlegt werden,
innerhalb des Aufstellraumes der Feuerstätten, wenn bei-
spielsweise die Decke des Aufstellraumes der Feuerstätte
das Dach bildet oder auch außerhalb von Gebäuden.
Der waagerechte Teil der Abgasleitung ist gas- und kondensat-
dicht an das Gas-Brennwertgerät anzuschließen. Dabei sollte
vom senkrechten Teil der Abgasleitung bis zum Brennwertkes-
sel ein Gefälle von mindestens 3% vorhanden sein, damit in der
Abgasleitung anfallendes Kondenswasser über den Kondens-
wasseranschluss des im Kessel befindlichen Abgassammelroh-
res abgeführt werden.
2.12.1 Auszug aus der Muster-Bauordnung
Der nachstehende Auszug aus der Muster-Bauordnung ist
stellvertretend für die Landesbauordnungen.
Feuerstätten und Abgasanlagen, wie Schornsteine, Abgaslei-
tungen und Verbindungsstücke (Feuerungsanlagen), Anlagen
zur Abführung von Verbrennungsgasen ortsfester Verbren-
nungsmotoren sowie Behälter und Rohrleitungen für brennbare
Gase und Flüssigkeiten müssen betriebs- und brandsicher sein
und dürfen auch sonst nicht zu Gefahren und unzumutbaren
Belästigungen führen können. Die Weiterleitung von Schall in
fremde Räume muss ausreichend gedämmt sein.
Abgasanlagen müssen leicht und sicher zu reinigen sein.
Die Abgase der Feuerstätten sind durch Abgasanlagen über
das Dach abzuleiten.
Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und so herzustel-
len, dass die Feuerstätten des Gebäudes ordnungsgemäß an-
geschlossen werden können. Ausnahmen von Satz 1 können
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