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Leistungsdaten; 1.10 Geräuschangaben; Kapitel 2. Sicherheitshinweise; Sicherheitshinweise Für Ex-Ventilatoren - Helios HQ Serie Montage- Und Betriebsvorschrift

Axial-hochleistungsventilatoren
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Montage- und Betriebsvorschrift
D
ACHTUNG
ACHTUNG
KAPITEL 2
SICHERHEITSHINWEISE
WARNUNG
ACHTUNG
* (Leistungs- u. Geräuschangaben aus den
aktuell gültigen Helios Druckschriften und
dem Internet)
HQ.. m – Axial-Hochleistungsventilatoren
– Die HQ.. Ex Axial-Hochleistungsventilatoren sind als Komponenten einer ortsfesten Lüftungsanlage konzipiert.
Sie dürfen erst betrieben werden, wenn sie ihrer Bestimmung entsprechend eingebaut sind und die Sicherheit durch
Schutzeinrichtungen und die nach DIN EN 14986 erforderlichen baulichen Explosionsschutzmaßnahmen sicher-
gestellt sind.
– Nach DIN EN 14986 sind Ventilatoren nicht als absolut gasdicht zu betrachten. Es gilt für Innen und Außen der gleiche
Ex-Zonenbereich!
– Das Gerät darf nicht im Freien und in Kontakt mit Wasser betrieben werden.
Ein bestimmungsfremder Einsatz ist nicht zu lässig!
– Die Förderung von Feststoffen oder Feststoffanteilen im Fördermedium sowie Flüssigkeiten ist nicht gestattet.
– Fördermedien, die die Werkstoffe des Ventilators angreifen sind nicht zulässig.
– Der Ventilator ist nicht zur Förderung von staubhaltigen Medien geeignet. Ablagerungen von Staub im Ventilatorge-
häuse bzw. an den Laufrädern sind nicht zulässig.
– Der Ventilator darf nicht an einen Rauchgaskanal angeschlossen werden.
– Rostpartikel dürfen im Luftstrom nicht vorkommen.
– Die Temperaturklasse auf dem Typenschild muss mit der Zündtemperatur des möglicherweise auftretenden Gases
übereinstimmen oder der Ventilator muss einer höheren Temperaturklasse entsprechen.
– Der Ventilator darf nur im vorgeschriebenen Kennlinienbereich betrieben werden, damit eine ausreichende
Kühlung gewährleistet ist. Der Einsatz außerhalb des Kennlinienbereichs ist nicht statthaft!
1.9

Leistungsdaten

Das Motortypenschild gibt über die elektrischen Werte Aufschluss; diese müssen mit dem örtlichen Versorgungsnetz
abgestimmt sein. Die Ventila tor leistungen* wurden auf einem Prüfstand entspr. DIN 24163 ermittelt; sie gelten für die
Nenn dreh zahl und Normal ausführung bei ungehinderter An- und Abströmung. Hiervon abweichende Ausfüh rungen
und ungünstige Einbau- und Betriebsbe din gun gen können zu einer Reduzierung der Förder leistung führen. Bei Ex-
Ventilatoren sind Mindestluftspalte zwischen Gehäuse und Laufrad erforderlich. Dies bedingt eine Minderleistung von
ca. 10 %.
1.10 Geräuschangaben
Die Geräuschangaben* beziehen sich ebenfalls auf die vorstehend beschriebene Anordnung. Gehäuse varia tionen,
ungünstige Betriebs bedingungen u.a.m. können zu einer Erhöhung der angegebenen Katalog-Werte führen. Angaben,
die sich auf bestimmte Abstände (1, 2, 4 m) beziehen, gelten für Frei feldbedingungen. Der Schalldruckpegel kann im
Einbaufall erheblich von der Katalogangabe abweichen, da er stark von den Ein baugegebenheiten, d.h. vom Absorp -
tions ver mögen des Raumes, der Raumgröße u.a. Faktoren abhängig ist.
2.0
Sicherheitshinweise für Ex-Ventilatoren
Für Einsatz, Anschluss und Betrieb bei Ex-Ventilatoren gelten besondere Bestimmungen; bei Zweifel ist Rückfrage er-
forderlich. Helios explosionsgeschützte Ventilatoren entsprechen den Anforderungen der ATEX, Richtlinie 94/9/EG (
Gerätesicherheitsgesetz). Zur Bewertung der explosionsgefährdeter Bereiche ist eine Einteilung durch den Betreiber in
Zonen erforderlich. Es dürfen nur Ventilatoren mit entsprechender, für die jeweilige Zone zugelassener Gerätekategorie,
verwendet werden. Weitere Informationen sind den einschlägigen Normen und Gesetzestexten zu entnehmen.
– Vor allen Wartungs- und Installationsarbeiten oder vor Öffnen des Anschlussraums ist das Gerät allpolig vom
Netz zu trennen und gegen unerwünschtes Wiedereinschalten zu sichern! Der elektrische Anschluss darf nur
von einer autorisierten Elektrofachkraft entsprechend den nachstehenden Anschlussplänen ausgeführt wer-
den!
– Die Einhaltung der EMV-Richtlinien bezieht sich nur dann auf diesen Ventilator, wenn er direkt an das öffentliche
Stromnetz angeschlossen ist. Wird der Ventilator in eine Anlage integriert oder mit anderen Komponenten komplet-
tiert und betrieben, so ist der Hersteller oder Betreiber der Gesamtanlage für die Einhaltung der EMV-Richtlinie ver-
antwortlich.
– Drehzahlregelung und anormal häufiges Ein-/Ausschalten ist nicht zulässig.
– Jedem Motor muss ein Auslösegerät der Kategorie II (2)G, siehe Richtlinie 94/9/EG (
vorgeschaltet sein, welches aufden Bemessungsstrom einzustellen ist und bei blockiertem Motor innerhalb der auf
dem Motorleistungsschild angegebenen Zeit t E auslöst. Die Funktion ist anhand der dem Schutzschalter beiliegen-
den Auslösekennlinie zu überprüfen.
Auf die Beachtung der diesen Geräten noch speziell beiliegenden Vorschriften wird hingewiesen.
– Das Ansaugen oder Eintreten von Fremdkörpern in den Ventilator muss mittels Schutzvorrichtungen entsprechend
(EN 60529) IP 20 bzw. mit Gitterabstand von max. 12 mm verhindert werden. In Abhängigkeit der Einbauverhält-
nisse kann auch druckseitig ein Berührungsschutz erforderlich sein.
– Die Einhaltung des Kopfspaltes (Spalt zwischen Schaufelspitze und Gehäuse) stellt ein für den Explosionsschutz
extrem wichtiges Merkmal dar. Dieses kann z.B. durch Fremdeinwirkung auf das Gehäuse beeinträchtigt werden.
Deshalb darf das Gehäuse während der Montage nicht deformiert werden.
Die Einhaltung des erforderlichen Spaltes an jeder Stelle des Umfangs ist durch regelmäßige Kontrolle sicherzustellen!
– Der Planer und Betreiber muss eine leichte Zugänglichkeit für Inspektions- und Reinigungsarbeiten gewährleisten!
– Der Betreiber ist für die Einhaltung aller anlagenbezogenen Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
– Eine gleichmäßige Zuströmung und ein freier Ausblas sind zu gewährleisten.
– Vor- und nachgeschaltete Bauteile, oder solche, die unmittelbar im Luftstrom liegen, dürfen keine ungeschützten Alu-
minium- oder Stahloberflächen aufweisen. Gemäß DIN EN 14986 dürfen keine Aluminium enthaltenden Anstriche
verwendet werden (Gefahr einer Thermitreaktion).
– Werden Gefährdungen durch Blitzschlag festgestellt, müssen die Anlagen durch geeignete Blitzschutzmaßnahmen
geschützt werden.
2
Gerätesicherheitsgesetz),

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