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Zuschlag Für Trinkwassererwärmung Bei Monovalenter Betriebsweise; Zuschlag Für Abgesenkten Betrieb; Monoenergetische Betriebsweise; Bivalente Betriebsweise - Viessmann VITOCAL 300-A Typ AWO-AC 301.B Planungsanleitung

Luft/wasser-wärmepumpen
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise allgemein
Die Leistung der Wärmepumpe müsste bei einer maximalen Sperrzeit
von 3 × 2 Stunden pro Tag also um 17 % erhöht werden.
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung normalerweise so hoch, dass dieser Zuschlag
nicht berücksichtigt werden muss.
Niedriger Bedarf
*7
Normaler Bedarf
Oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*7
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmepumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für abge-
senkten Betrieb gemäß EN 12831 verzichtet werden.
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus dem abgesenkten Betrieb
verzichtet werden.

Monoenergetische Betriebsweise

Die Wärmepumpenanlage wird im Heizbetrieb durch einen integrier-
ten oder als Zubehör erhältlichen Heizwasser-Durchlauferhitzer unter-
stützt. Die Zuschaltung erfolgt durch die Regelung in Abhängigkeit der
Außentemperatur (Bivalenztemperatur) und der Heizlast.
Hinweis
Der Anteil des vom Heizwasser-Durchlauferhitzer verbrauchten
Stroms wird in der Regel nicht mit Sondertarifen berechnet.

Bivalente Betriebsweise

Externer Wärmeerzeuger
Die Wärmepumpenregelung ermöglicht den bivalenten Betrieb der
Wärmepumpe mit einem externen Wärmeerzeuger, z. B. Öl-Heizkes-
sel.
Der externe Wärmeerzeuger ist hydraulisch so eingebunden, dass die
Wärmepumpe auch zur Rücklauftemperaturanhebung des Kessels
genutzt werden kann. Die Systemtrennung erfolgt entweder mit einer
hydraulischen Weiche oder durch einen Heizwasser-Pufferspeicher.
Für einen optimalen Betrieb der Wärmepumpe muss der externe Wär-
meerzeuger über einen Mischer in den Heizwasservorlauf eingebun-
den werden. Mit der direkten Ansteuerung dieses Mischers durch die
Wärmepumpenregelung wird eine schnelle Reaktion erreicht.
*6
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
*7
VITOCAL
(Fortsetzung)
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
15 bis 30
30 bis 60
Bezugstemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
30
45
50
Oft werden Sperrzeiten nur bei Bedarf geschaltet. Erkundigen Sie sich
beim zuständigen EVU des Kunden über Sperrzeiten.
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 l pro Person und Tag mit ca. 45 °C ausgegangen.
■ Dieser Bedarf entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca.
0,25 kW pro Person bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der zusätz-
lichen Heizlast größer ist als 20 % der nach EN 12831 berechneten
Heizlast.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
ca. 1200
ca. 1800
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls auf
die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungsfunktio-
nen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der Anlage an den
Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Falls die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen berück-
sichtigt werden sollen, erfolgt die Berechnung nach EN 12831.
Auslegung bei typischer Anlagenkonfiguration:
■ Heizleistung der Wärmepumpe auf ca. 70 bis 85 % der max. erfor-
derlichen Gebäude-Heizlast gemäß EN 12831 auslegen.
■ Anteil der Wärmepumpe an der Jahresheizarbeit beträgt ca. 95 %.
■ Sperrzeiten müssen nicht berücksichtigt werden.
Hinweis
Die gegenüber der monovalenten Betriebsweise geringere Dimensio-
nierung der Wärmepumpe hat eine Erhöhung der Laufzeit zur Folge.
Falls die Außentemperatur (Langzeitmittel) unterhalb der Bivalenz-
temperatur liegt, gibt die Regelung den Betrieb des externen Wärme-
erzeugers frei. Oberhalb der Bivalenztemperatur wird der externe
Wärmeerzeuger nur unter folgenden Bedingungen eingeschaltet:
■ Die Wärmepumpe schaltet sich aufgrund einer Störung nicht ein.
■ Eine besondere Wärmeanforderung liegt vor, z. B. Frostschutz.
Der externe Wärmeerzeuger kann zusätzlich für die Trinkwasser-
erwärmung freigegeben werden.
Empfohlener Heizlastzuschlag
*6
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
*6
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
VIESMANN
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