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Monovalente Betriebsweise; Zuschlag Für Trinkwassererwärmung Bei Monovalenter Betriebsweise - Viessmann VITOCAL 200-S Typ AWB 201.B Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
Hinweis
Für eine monovalente Betriebsweise müssen die Bedingungen am
Aufstellort und die Einsatzgrenzen der Wärmepumpe berücksichtigt
werden (min. Lufteintrittstemperatur –15 °C/–20 °C, siehe „Technische
8
Daten"). Falls diese Betriebsweise nicht möglich ist, muss die Wär-
mepumpe monoenergetisch (mit Heizwasser-Durchlauferhitzer)
oder bivalent (mit externem Wärmeerzeuger) betrieben werden.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verflüssiger einfriert und die
Wärmepumpe erheblich beschädigt wird.

Monovalente Betriebsweise

Im monovalenten Betrieb muss die Wärmepumpe als einziger Wär-
meerzeuger den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes gemäß
EN 12831 decken.
Bei der Dimensionierung der Wärmepumpe Folgendes beachten:
■ Zuschläge für Sperrzeiten zur Heizlast des Gebäudes berücksichti-
gen. Das Energieversorgungsunternehmen darf die Stromversor-
gung von Wärmepumpen für max. 3 × 2 Stunden innerhalb
24 Stunden unterbrechen.
Zusätzlich individuelle Regelungen von Sondervertragskunden
berücksichtigen.
■ Aufgrund der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden Sperrzeit unbe-
rücksichtigt.
Hinweis
Zwischen zwei Sperrzeiten muss die Freigabezeit mindestens so lang
sein wie die vorhergegangene Sperrzeit.
Überschlägige Ermittlung der Heizlast auf Basis der beheizten
Fläche
Die beheizte Fläche (in m
tungsbedarf multipliziert:
Passivhaus
Niedrigenergiehaus
Neubau (gemäß EnEV)
Haus (Bj. vor 1995 mit normaler Wärmedämmung)
Altes Haus (ohne Wärmedämmung)
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung normalerweise so hoch, dass dieser Zuschlag
nicht berücksichtigt werden muss.
Niedriger Bedarf
*6
Normaler Bedarf
Oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*6
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
*5
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
*6
VIESMANN
86
(Fortsetzung)
2
) wird mit folgendem spezifischen Leis-
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
Bezugstemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
Theoretische Auslegung bei 3 × 2 Stunden Sperrzeit oder bei Ein-
satz im Smart Grid
Beispiel:
Niedrigenergiehaus (40 W/m
2
180 m
■ Überschlägig ermittelte Heizlast: 7,2 kW
■ Maximale Sperrzeit 3 × 2 Stunden bei minimaler Außentemperatur
gemäß EN 12831
Bei 24 h ergibt sich so eine Tages-Wärmemenge von:
■ 7,2 kW ∙ 24 h = 173 kWh
Um die maximale Tages-Wärmemenge zu decken, stehen aufgrund
der Sperrzeiten für den Wärmepumpenbetrieb nur 18 h pro Tag zur
Verfügung. Wegen der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden unberück-
sichtigt.
■ 173 kWh / (18 + 2) h = 8,65 kW
Die Leistung der Wärmepumpe müsste bei einer maximalen Sperrzeit
von 3 × 2 Stunden pro Tag also um 20 % erhöht werden.
Oft werden Sperrzeiten nur bei Bedarf geschaltet. Erkundigen Sie sich
beim zuständigen EVU des Kunden über Sperrzeiten.
2
10 W/m
40 W/m
2
50 W/m
2
2
80 W/m
120 W/m
2
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 l pro Person und Tag mit ca. 45 °C ausgegangen.
■ Dieser Bedarf entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca.
0,25 kW pro Person bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der zusätz-
lichen Heizlast größer ist als 20 % der nach EN 12831 berechneten
Heizlast.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
15 bis 30
30 bis 60
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
30
45
50
2
) mit einer beheizten Fläche von
Empfohlener Heizlastzuschlag
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Empfohlener Heizlastzuschlag
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 1200
ca. 1800
ca. 2000
*5
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
*5
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
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