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Evu-Sperre; Montageort Der Wärmepumpenregelung; Dimensionierung Der Wärmepumpe; Monovalente Betriebsweise - Viessmann VITOCAL 300-A Typ AWO-AC 301.B Planungsanleitung

Luft/wasser-wärmepumpen
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise allgemein
■ Elektrische Anschlussleistung in kW (aus Nennspannung und Nenn-
strom)

EVU-Sperre

Es besteht die Möglichkeit Verdichter und Heizwasser-Durchlauferhit-
zer (falls vorhanden) durch das Energieversorgungsunternehmen
(EVU) ausschalten zu lassen. Das EVU kann für die Bereitstellung
eines Niedertarifs die Möglichkeit dieser Abschaltung verlangen.
9.2 Montageort der Wärmepumpenregelung
9
Hinweis
Nur für Vitocal 300-A/350-A. Bei Vitocal 200-A ist die Regelung in der
Wärmepumpe eingebaut.
Unabhängig von Innen- oder Außenaufstellung der Wärmepumpe
muss die Regelung in einem trockenen Innenraum montiert werden
(Umgebungstemperaturen +2 bis 35 °C).
Weiterhin muss der Aufstellraum folgende Eigenschaften aufweisen:
■ Ebene, glatte Wand
■ Gut beleuchtet und leicht zugänglich
9.3 Dimensionierung der Wärmepumpe
Hinweis
Bei Wärmepumpenanlagen mit monovalenter Betriebsweise ist eine
genaue Dimensionierung besonders wichtig, da zu groß gewählte
Geräte oft mit unverhältnismäßig hohen Anlagenkosten verbunden
sind. Überdimensionierung daher vermeiden!
Hinweis
Für eine monovalente Betriebsweise müssen die Bedingungen am
Aufstellort und die Einsatzgrenzen der Wärmepumpe berücksichtigt
werden min. Lufteintrittstemperatur, siehe „Technische Daten"). Falls
diese Betriebsweise nicht möglich ist, muss die Wärmepumpe mono-
energetisch (mit Heizwasser-Durchlauferhitzer) oder bivalent (mit
externem Wärmeerzeuger) betrieben werden. Andernfalls besteht die
Gefahr, dass der Verflüssiger einfriert und die Wärmepumpe erheblich
beschädigt wird.

Monovalente Betriebsweise

Im monovalenten Betrieb muss die Wärmepumpe als einziger Wär-
meerzeuger den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes gemäß
EN 12831 decken.
Bei der Dimensionierung der Wärmepumpe Folgendes beachten:
■ Zuschläge für Sperrzeiten zur Heizlast des Gebäudes berücksichti-
gen. Das Energieversorgungsunternehmen darf die Stromversor-
gung von Wärmepumpen für max. 3 × 2 Stunden innerhalb
24 Stunden unterbrechen.
Zusätzlich individuelle Regelungen von Sondervertragskunden
berücksichtigen.
■ Aufgrund der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden Sperrzeit unbe-
rücksichtigt.
Hinweis
Zwischen zwei Sperrzeiten muss die Freigabezeit mindestens so lang
sein wie die vorhergegangene Sperrzeit.
Überschlägige Ermittlung der Heizlast auf Basis der beheizten
Fläche
Die beheizte Fläche (in m
tungsbedarf multipliziert:
VIESMANN
104
(Fortsetzung)
2
) wird mit folgendem spezifischen Leis-
■ Max. Anlaufstrom in A
■ Max. Heizlast des Gebäudes in kW
Die Spannungsversorgung der Wärmepumpenregelung darf dabei
nicht ausgeschaltet werden.
■ In der Nähe der Heizungsverteilung, für kurze Anschlussleitungen
von Pumpen, Sensoren, Mischern usw.
■ Vor tropfendem und spritzendem Wasser geschützt
Hinweis
Die Verbindung zur Wärmepumpe muss über die als Zubehör erhält-
lichen elektrischen Verbindungsleitungen hergestellt werden (Länge
5, 15 oder 30 m).
Zuerst die Norm-Gebäudeheizlast Φ
das Kundengespräch und die Angebotserstellung ist in den meisten
Fällen eine überschlägige Ermittlung der Heizlast ausreichend.
Vor der Bestellung muss wie bei allen Heizungssystemen die Norm-
Heizlast des Gebäudes nach EN 12831 ermittelt und die Wärme-
pumpe entsprechend ausgewählt werden.
Passivhaus
Niedrigenergiehaus
Neubau (gemäß EnEV)
Haus (Bj. vor 1995 mit normaler Wärmedämmung)
Altes Haus (ohne Wärmedämmung)
Theoretische Auslegung bei 3 × 2 Stunden Sperrzeit oder bei Ein-
satz im Smart Grid
Beispiel:
Bestandsgebäude mit normaler Wärmedämmung (80 W/m
2
beheizten Fläche von 180 m
■ Überschlägig ermittelte Heizlast: 14,4 kW
■ Maximale Sperrzeit 3 × 2 Stunden bei minimaler Außentemperatur
gemäß EN 12831
Bei 24 h ergibt sich so eine Tages-Wärmemenge von:
■ 14,4 kW ∙ 24 h = 346 kWh
Um die maximale Tages-Wärmemenge zu decken, stehen aufgrund
der Sperrzeiten für den Wärmepumpenbetrieb nur 18 h pro Tag zur
Verfügung. Wegen der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden unberück-
sichtigt.
■ 346 kWh / (18 + 2) h = 17,3 kW
des Gebäudes ermitteln. Für
HL
2
10 W/m
2
40 W/m
50 W/m
2
2
80 W/m
120 W/m
2
2
) und einer
VITOCAL

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