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Mehrfachbelegung; Aufstellung; Wärmedämmung - Spartherm RLU Series Aufbauanleitung

Brennzelle
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gegenüber dem Aufstellraum, der Wohnung oder einer vergleichbaren
Nutzungseinheit auftritt!
Ihre Brennzelle darf nicht aufgestellt werden:
1. In Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als
zwei Wohnungen
2. In allgemein zugänglichen Fluren
3. In Garagen
4. In Räumen oder Wohnungen, in denen Dunstabzugshauben oder
ähnliche Lüftungsanlagen betrieben werden, es sei denn, die ge-
fahrlose Funktion der Brennzelle ist sichergestellt.
5. In Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosive Stoffe oder
Gemische in solchen Mengen verarbeitet, gelagert oder hergestellt
werden, dass durch eine Entzündung oder Explosion Gefahren ent-
stehen.
2.3

Mehrfachbelegung

Eine Mehrfachbelegung des Schornsteines ist unzulässig!
- 11 -
3.

Aufstellung

Die Installation und Montage erfolgt grundsätzlich nach den Fachregeln
des Kachelofen- und Luftheizungsbauhandwerks (TROL). Die Brennzel-
len RLU ist als Typ FC
und FC
41x
Eine Mehrfachbelegung des Schornsteins ist nicht zulässig!!!
Die RLU Brennzellen müssen mit dichten Verbrennungsluft- und
Abgaskanälen installiert werden. Hierzu sind entweder vom DIBt
zugelassene Systeme
zu verwenden
Alkon), oder die Verbindungsleitung zum Schornstein und der Verbren-
nungsluftkanal sind mit besonders großer Sorgfalt dauerhaft dicht
auszuführen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung
liegt beim Erbauer der Anlage und ist dem Betreiber bei Inbetriebnahme
schriftlich zu bestätigen.
3.1
Wärmedämmung
Bei Installation der RLU Brennzelle vor nicht brennbaren / nicht zu
schützenden Bauteilen sind die Dämmstärken (siehe 2.4) einzuhalten.
Zur Herstellung der Dämmschichten sind Matten, Platten oder Schalen
aus silikatischen Dämmstoffen (Stein, Schlacke sowie Keramikfasern) der
Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer oberen Anwendungs-
grenztemperatur von mindestens 700 °C bei Prüfung nach DIN 52271 und
einer Nennrohdichte von 80 kg/m3 zu verwenden. Diese müssen eine
entsprechende Dämmstoffkennziffer nach AGI-Q 132 haben.
Ersatzdämmstoffe, z.B. aus Blähbeton oder mineralischen Baustoffen,
müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen
Instituts für Bautechnik Berlin (DIBt) aufweisen. Diese müssen gem.
Herstellerangaben installiert und verbaut werden. Die erforderliche
Dämmstoffdicke kann aus dem vom Dämmstoffhersteller zur Verfügung
gestellten Diagramm ermittelt werden.
Einige Wärmedämmstoffe können gleichzeitig als Vormauerung und als
Wärmedämmung verwendet werden. Dadurch reduziert sich die Einbau-
tiefe erheblich. Wärmedämmungen aus Stein- und Schlackefasern
müssen abriebfest verkleidet werden, damit durch den Umlaufvolumen-
strom kein Abrieb in den Aufstellraum transportiert wird. Andere Wärme-
dämmplatten sind ggf. werksseitig abriebfest. Die Dämmstoffe dürfen nur
fugenversetzt und fugendicht angebracht werden. Bei mehrlagiger
Aufbringung müssen die Stöße überlappen.
zugelassen worden.
51x
(z. Bsp.: Fa. Raab Typ: EW
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