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A 1 Benutzerhinweise; A 1.1 Bedeutung Der Piktogramme; A 1.2 Wichtige Hinweise; A 1.3 Sicherheitstechnische Kontrollen - KaVo ESTETICA Sensus 1066 T Gebrauchsanweisung

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Inhaltsverzeichnis

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KaVo ESTETICA Sensus 1066 R / T / C

A 1 Benutzerhinweise

A 1.1 Bedeutung der Piktogramme

Situation, die bei Mißachtung des
Hinweises zu einer Gefährdung,
Beschädigung von Material oder zu
Betriebs-störungen führen kann.
Wichtige Informationen für Bediener
und Techniker.

A 1.2 Wichtige Hinweise

Die Gebrauchsanweisung ist vor der
ersten Inbetriebnahme durch den
Benutzer/Anwender zu lesen, um Fehl-
bedienung und sonstige Schädigungen zu
vermeiden.
Sofern weitere Sprachausführungen erfor-
derlich sind, bitten wir Sie diese bei Ihrer
zuständigen KaVo-Niederlassung anzufor-
dern.
KaVo ESTETICA Sensus 1066 R,
KaVo ESTETICA Sensus 1066 T und
KaVo ESTETICA Sensus 1066 C / CG
sind zahnärztliche Behandlungsgeräte nach
ISO 74 94 und zahnärztlicher Patientenstuhl
nach ISO 68 75.
Vervielfältigung und Weitergabe der
Gebrauchs- und Montageanweisung /
Technikeranweisung bedürfen der vorheri-
gen Zustimmung der Firma KaVo.
Alle technischen Daten, Informationen sowie
Eigenschaften des in dieser Anweisung
beschriebenen Gerätes wurden nach bestem
Wissen zusammengestellt und entsprechen
dem Stand bei Drucklegung.
INTRA LUX Motor K 200/INTRA LUX
Motor KL 701
Die Betriebsart 30 sec. Betriebszeit/ 9 min.
Pausenzeit stellt die mögliche Grenzbelastung
des Motors dar (Volllast bei maximaler
Drehzahl).
In der Praxis sind sekundenlange Impuls-
belastungen bzw. sekunden- bis minuten-
lange Pausenzeiten realistisch, wobei der
maximal mögliche Motorstrom normaler-
weise nicht erreicht wird. Dies entspricht
der üblichen zahnärztlichen Arbeitsweise.
Änderungen des Produktes aufgrund tech-
nischer Neuentwicklungen sind möglich.
Ein Anspruch auf Nachrüstung bereits
bestehender Einheiten entsteht daraus nicht.
KaVo übernimmt keine Verantwortung für
Schäden, entstanden durch
• äußere Einwirkungen (schlechte Qualität
der Medien oder mangelhafte Installation)
• Anwendung falscher Informationen,
• nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
der Einheit,
• unsachgemäß ausgeführte Reparaturen.
Befugt zur Reparatur und Wartung von
KaVo Produkten sind
• die Techniker der KaVo Niederlassungen
in aller Welt,
• die speziell von KaVo geschulten
Techniker der KaVo Vertragshändler,
• selbständige Techniker, die speziell von
KaVo geschult werden.
Bei Änderung der Einheit durch Dritte er-
löschen die Zulassungen.
Es wird empfohlen original KaVo
Ersatzteile zu verwenden.
A 1.3 Sicherheitstechnische
Kontrollen
Das KaVo 1066 Gerätesystem ist nicht
für den Betrieb in explosionsgefährdeten
Bereichen zugelassen.
Der Anwender hat sich vor jeder An-
wendung des Gerätes von der Funktions-
sicherheit und dem ordnungsgemäßen Zu-
stand des Gerätes zu überzeugen.
Mit beschädigten Funktionsteilen darf
nicht weitergearbeitet werden.
Instrumentenschläuche dürfen nicht
beklebt werden.
Instrumentenschläuche sind regelmäßig
einer Sichtkontrolle zu unterziehen und
müssen bei Beschädigung unverzüglich
ausgetauscht werden.
Reparaturen an Instrumentenschläuchen
dürfen nur von den in Kapitel A 1.2 auf-
geführten Personen durchgeführt werden.
Die Insufflation von Sprayluft bzw. Blas-
luft in offene Wunden im OP-Bereich hat zu
unterbleiben, da sonst die Gefahr der Luft-
embolie bzw. Hautemphysembildung besteht.
Aufgrund der Stagnation sind bei der
Erstinbetriebnahme oder nach Standzeiten
(Wochenende, Feiertag, Urlaub usw.)
wasser- bzw. luftführende Leitungen in Be-
handlungsgeräten durchzuspülen bzw.
durchzublasen. Jedes Handstück/Motor
(ohne aufgestecktes Instrument) aus der
Ablage entnehmen und abwechselnd mit
Wasser und Luft betreiben.
Intensiventkeimung durchführen
Mundglasfüller mehrmals betätigen.
Nach Behandlungsende rotierende In-
strumente aus Turbinen, Hand-, Winkel-
stücken und Behandlungsköpfen entfernen.
Zahnsteinentfernungsgerät nie ohne
Steckschlüssel ablegen – Verletzungs- und
Infektionsgefahr.
Vor dem Verlassen der Praxis Haupt-
schalter ausschalten.
Nach Wartungsarbeiten, Eingriffen und
Reparaturen im Gerät muß vor Wiederin-
betriebnahme eine Instandsetzung des
Gerätes nach VDE 0751-1 (nach dem
Stand der Technik) erfolgen.
5
Weitere jährliche Maßnahmen:
Sichtprüfung anhand DIN EN ISO 6875,
7494 und DIN EN 60601-1-2 von:
• Stand- und Kippsicherheit des Gerätes
• ordnungsgemäßen Bewegungsabläufen der
Gerätekomponenenten
• Stabilität und mechanische Unversehrtheit
der Federarme
• Unversehrtheit der Gehäuseverkleidungen
und Abdeckungen
• eingedrungener Feuchtigkeit und Scheuer-
stellen an den Verbindungen
Im Rahmen der Wartungsarbeiten sind
vom Service-Techniker alle Sicherheits-
einrichtungen zu überprüfen:
• Brems- und Rasteinrichtungen
• Endstellungen und Endstelleinrichtungen
von beweglichen Teilen
• Sicherheitseinrichtung des bauseitigen
Wasseranschlusses nach DIN 1988-4
und prEN 1717
Sicherheitshinweise
Störung elektromedizinischer Geräte
durch Funktelefone
Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit
elektromedizinischer Geräte wird empfohlen,
den Betrieb mobiler Funktelefone im Praxis-
oder Klinikbereich zu untersagen.
Herzschrittmacher
Bei Behandlung von Patienten mit implan-
tiertem Herzschrittmacher muß mit der Be-
einflussung der Schrittmacher-Funktion
gerechnet werden; beachten Sie daher die
laufenden Mitteilungen in den Fachzeit-
schriften.
Im Regelfall gibt der Herzschrittmacher-
Patient bei jeder Behandlung an, daß er Träger
eines Elektrostimulators für sein Herz ist. Das
Vorzeigen des Ausweises mit der Identifi-
kation des Herzschrittmachers erlaubt dem
kundigen Zahnarzt, die mögliche Beein-
flussung durch seine technischen Geräte ab-
zuschätzen. Heute sollte, insbesonders bei
älteren Personen, in der Anamneseerhebung
auch die Frage nach einer möglichen Implan-
tation des Herzschrittmachers gestellt werden,
ebenso wie die Frage nach Vorerkrankungen,
Blutungsneigungen usw. obligat ist.
Literaturhinweise
- Machtens, E.: Die zahnärtzliche Behandlung
von Patienten mit Herzschrittmachern.
Dtsch. zahnärztl. Z. 38: 1048 - 1052
(1983).
- Wahl, G.: Diskussionsbeitrag zu Machtens
zur Beeinflußbarkeit von Herzschrittmachern
in der zahnärztlichen Praxis.
Dtsch. zahnärztl. Z. 42: 11 -16 (1987)
- Aderhold, L. , J. Kreuzer: Untersuchungen
zur Beeinflußbarkeit von Herzschrittmachern
in der zahnärztlichen Praxis.
Dtsch. zahnärztl. Z. 42: 11 - 16 (1987)

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