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BERTHOLD TECHNOLOGIES Uni-Probe LB 490 Betriebsanleitung Seite 40

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6 Strahlenschutz
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Der Strahlenschutzbeauftragte wird dann abgestufte Maßnahmen
einleiten und gegebenenfalls Mitteilung an die zuständige Behörde
machen und sich unter Umständen auch Informationen bei dem
Hersteller einholen.
Es wäre denkbar, bei den Sofortmaßnahmen zweckmäßigerweise in
folgender Reihenfolge vorzugehen:
 Lokalisieren Sie den Strahler.
 Überprüfung Sie die Funktion der Abschirmung.
 Überprüfung Sie die Wirksamkeit der Abschirmung durch Mes-
sung der Dosisleistung.
 Kennzeichnen Sie die Kontrollbereiche und sichern Sie diese
durch Abschrankung.
 Schirmen Sie den Strahler ab.
 Protokollieren Sie den Vorfall und schätzen Sie eventuell vorge-
kommene Strahlenbelastung beteiligter Personen ab.
Bei Verdacht auf Beschädigung der Strahlerkapsel wären darüber
hinaus noch folgende Punkte zu berücksichtigen:
 Vermeiden Sie eine Kontamination.
 Fassen Sie den Strahler mit dem Werkzeug (z. B. Zange oder
Pinzette) und wickeln Sie beides (Strahler und Werkzeug) in
eine Plastiktüte ein.
 Schirmen Sie den Strahler über Betonwand, Stahl- oder Bleip-
latte ab.
 Prüfen Sie die Umgebung auf Kontaminationsfreiheit.
 Sorgen Sie für vorschriftsmäßige Sicherstellung des radioak-
tiven Abfalls (durch Landessammelstelle).
Bei einer festgestellten Undichtheit eines Strahlers und auch bei
dem Verdacht auf Dosisüberschreitungen ist unbedingt die zustän-
dige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) zu verständigen.
Der Eintritt eines Unfalls, eines Störfalls oder eines sonstigen
sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignisses ist der Aufsichtsbe-
hörde mitzuteilen und, falls dies erforderlich sein sollte, auch der
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörde.
Die Vorgehensweise kann mit der Firma BERTHOLD
TECHNOLOGIES abgesprochen werden.
Band 1
38477BA1B
25.5.09

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