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Unfälle, Verlust, Schaden, Feuer, Diebstahl; Verhalten Bei Stör- Und Unfällen - BERTHOLD TECHNOLOGIES Uni-Probe LB 490 Betriebsanleitung

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Band 1
Störfall
Unfall
Uni-Probe LB 490
BERTHOLD TECHNOLOGIES GmbH & Co. KG
6.6
Unfälle, Verlust, Schaden, Feuer, Dieb-
stahl
Beachten Sie in diesen Situationen folgende Grundprinzipien, die
für Ihre Gesundheit und Sicherheit unerlässlich sind: Zeit, Abstand
und Abschirmung. Sollte einer der oben erwähnen Vorfälle eintre-
ten, dann ergreifen Sie bitte folgende Maßnahmen:
Begrenzen Sie den Zugang zu diesem Bereich.
Melden Sie den Vorfall an BERTHOLD TECHNOLOGIES; Sie wer-
den dann umgehend darüber informiert, welche Sofortmaßnah-
men zu ergreifen sind.
Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls sind die staatlichen Auf-
sichtsbehörden zu benachrichtigen.
Sind die versiegelten radioaktiven Substanzen im schlimmsten
Falle undicht, so ist die zuständige Behörde umgehend zu benach-
richtigen; außerdem sind Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstel-
len, dass eine Kontamination sich nicht ausbreiten kann.
Ordnungsgemäßer Umgang mit und Entsorgung der möglicherwei-
se undichten radioaktiven Strahler oder kontaminierten Aus-
rüstungsteile müssen mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt wer-
den.
6.6.1
Verhalten bei Stör- und Unfällen
Die Strahlenschutzverordnung definiert einen Störfall als einen
Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb einer Anlage aus
sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt werden kann.
Unter Störfall ist zu verstehen, dass eine für den sicheren Betrieb
der Einrichtung notwendige Vorrichtung, wie z. B. der Verschluss
des Nutzstrahlenbündels, nicht mehr wie vorgesehen funktioniert.
Ein Unfall ist dagegen ein Ereignisablauf, bei welchem Personen
einer die Grenzwerte übersteigenden Strahlenexposition ausge-
setzt werden könnten oder sogar Kontaminationen und Inkorpora-
tionen von radioaktiven Stoffen möglich wären.
Störfälle und Unfälle sind sicherheitstechnisch bedeutsame Ereig-
nisse, bei denen unverzüglich geeignete Maßnahmen eingeleitet
werden müssen mit dem Ziel, Gefahren von Personen und Sachgü-
tern abzuwenden oder auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Wichtig ist deshalb, dass für den jeweiligen Umgang entsprechende
Überlegungen angestellt und mit dem betroffenen Betriebspersonal
durchgesprochen werden, damit es auf mögliche Störfälle oder
Unfälle so vorbereitet ist, dass durch richtiges Verhalten die schäd-
lichen Auswirkungen so gering wie möglich gehalten werden.
Besteht der Verdacht auf einen Unfall oder Störfall, so ist sofort der
Strahlenschutzbeauftragte zu verständigen, der dann an Ort und
Stelle die Situation überprüft und alle weiteren Maßnahmen trifft,
um jede unnötige Strahlenbelastung des Betriebspersonals zu ver-
hindern.
6 Strahlenschutz
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1

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