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6 Strahlenschutz
Abstand
Zeit
Abschirmung
1 – 32
Damit ist der Abstand zwischen radioaktivem Strahler und mensch-
lichem Körper gemeint. Die Strahlungsintensität (Dosisleistung)
folgt – genau wie Licht – einem quadratischen Abstandsgesetz. Das
bedeutet, bei Verdoppeln des Abstandes zum Strahler, dass sich die
Dosisleistung auf ein Viertel verringert.

Folgerung:

Bei notwendigen Arbeiten in der Nähe von Einrichtungen, die radi-
oaktive Stoffe enthalten, ist immer der größtmögliche Abstand zu
halten. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht unmittelbar
an dieser Arbeit beteiligt sind.
Hiermit ist die Aufenthaltszeit in der Nähe einer radiometrischen
Messeinrichtung gemeint, während der die Strahlung auf den Kör-
per einwirken kann. Dieser Wert addiert sich und wird deshalb um
so größer, je länger die Strahlenbelastung andauert.
Folgerung:
Erforderliche Arbeiten in der Nähe von radiometrischen Messein-
richtungen sind sorgfältig vorzubereiten und so zu organisieren,
dass sie in kürzestmöglicher Zeit durchgeführt werden können. Die
Bereitstellung der richtigen Werkzeuge und Hilfsmittel ist hierbei
besonders wichtig.
Die Abschirmwirkung wird durch das den Strahler umgebende
Abschirmmaterial erreicht. Da die Abschirmwirkung in einem expo-
nentiellen Verhältnis zum Produkt aus Dicke und Dichte des
Abschirmmaterials steht, sind Abschirmmaterialien mit hohem spe-
zifischen Gewicht erforderlich. Eine ausreichend große Dimensio-
nierung der Abschirmungen erfolgt bereits durch die Lieferfirma.
Folgerung:
Bei An- und Abbau der Abschirmung ist vorher sicherzustellen,
dass der Strahlenaustrittskanal verschlossen ist.
Band 1
38477BA1B
25.5.09

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