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Gewährleistung - Kessel Pumpfix F Comfort Anleitung Für Einbau, Bedienung Und Wartung

Rückstaupumpanlage für fäkalienhaltiges und fäkalienfreies abwasser
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1. Ist eine Lieferung oder Leistung mangel-
haft, so hat KESSEL nach Ihrer Wahl den
Mangel durch Nachbesserung zu beseiti-
gen oder eine mangelfreie Sache zu liefern.
Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl
oder ist sie wirtschaftlich nicht vertretbar,
so hat der Käufer/Auftraggeber das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten oder seine
Zahlungspflicht entsprechend zu mindern.
Die Feststellung von offensichtlichen Män-
geln muss unverzüglich, bei nicht erkenn-
baren oder verdeckten Mängeln unverzüg-
lich nach ihrer Erkennbarkeit schriftlich mit-
geteilt werden. Für Nachbesserungen und
Nachlieferungen haftet KESSEL in glei-
chem Umfang wie für den ursprünglichen
Vertragsgegenstand. Für Neulieferungen
beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu
laufen, jedoch nur im Umfang der Neuliefe-
rung.
6. Gewährleistung
Es wird nur für neu hergestellte Sachen
eine Gewährleistung übernommen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate
ab Auslieferung an unseren Vertragspartner.
§ 377 HGB findet weiterhin Anwendung.
Über die gesetzliche Regelung hinaus er-
höht die KESSEL AG die Gewährleistungs-
frist für Leichtflüssigkeitsabscheider, Fett-
abscheider, Schächte, Kleinkläranlagen
und Regenwasserzisternen auf 20 Jahre
bezüglich Behälter. Dies bezieht sich auf
die Dichtheit, Gebrauchstauglichkeit und
statische Sicherheit.
Voraussetzung hierfür ist eine fachmänni-
sche Montage sowie ein bestimmungs-
gemäßer Betrieb entsprechend den aktuell
gültigen Einbau- und Bedienungsanleitun-
gen und den gültigen Normen.
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2. KESSEL stellt ausdrücklich klar, dass Ver-
schleiß kein Mangel ist. Gleiches gilt für
Fehler, die aufgrund mangelhafter Wartung
auftreten.
Hinweis: Das Öffnen von versiegelten
Komponenten oder Verschraubungen darf
nur durch den Hersteller erfolgen. Andern-
falls können Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen sein.
Stand 01. 06. 2010

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