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Gewährleistung - Kessel Aqualift F Serie Einbau-, Bedienung-, Wartungsanleitung

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1. Ist eine Lieferung oder Leistung mangel-
haft, so hat KESSEL nach Ihrer Wahl den
Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen
oder eine mangelfreie Sache zu liefern.
SchlŠgt die Nachbesserung zweimal fehl oder
ist sie wirtschaftlich nicht vertretbar, so hat der
KŠufer/Auftraggeber das Recht, vom Vertrag
zurŸckzutreten oder seine Zahlungspflicht
entsprechend zu mindern. Die Feststellung
von offensichtlichen MŠngeln muss unverzŸg-
lich, bei nicht erkennbaren oder verdeckten
8. Gewährleistung
MŠngeln unverzŸglich nach ihrer Erkennbar-
keit schriftlich mitgeteilt werden. FŸr Nach-
besserungen und Nachlieferungen haftet
KESSEL in gleichem Umfang wie fŸr den ur-
sprŸnglichen Vertragsgegenstand. FŸr Neu-
lieferungen beginnt die GewŠhrleistungsfrist
neu zu laufen, jedoch nur im Umfang der Neu-
lieferung.
Es wird nur fŸr neu hergestellte Sachen eine
GewŠhrleistung Ÿbernommen.
Die GewŠhrleistungsfrist betrŠgt 24 Monate
ab Auslieferung an unseren Vertragspartner.
¤¤ 377.378 HGB finden weiterhin Anwendung.
2. KESSEL stellt ausdrŸcklich klar, dass Ver-
schlei§ kein Mangel ist. Gleiches gilt fŸr Feh-
ler, die aufgrund mangelhafter Wartung auf-
treten.
Stand 01.01.2002
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