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Transport; Garantie; Haftung; Warenzeichen - Ottobock C-Leg compact 3C96-1 Gebrauchsanweisung

Beinprothesensystem
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4.4 Transport

Verwenden Sie für jeden Transport Ihres elektronischen Gelenksystems und des Servicegelenkes 3C96-1=S/
3C86-1=S die Transportverpackung X-3C100.

4.5 Garantie

Ottobock bietet Ihnen gemäß der Bedingungen des aktuellen C-Leg compact Garantie-Konzeptes (siehe C-Leg
compact Service Card 646D201=*) weitgehende Garantieleistungen. Bitte halten Sie die vorgeschriebenen Service-
Intervalle ein (siehe Kapitel „3.1 Service-Intervalle"). Bitte lassen Sie sich im eigenen Interesse die Unterweisung und
die Übergabe vom Patienten bestätigen.

4.6 Haftung

Das Produkt ist nur unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgesehenen Zwecken, sowie mit den für die
Prothese geprüften Modular-Bauteil-Kombinationen, entsprechend des Ottobock Mobilitätssystems MOBIS zu verwen-
den, und entsprechend der Gebrauchsanweisung zu pflegen. Für Schäden, die durch Passteile ver ursacht werden, die
nicht vom Hersteller im Rahmen der Verwendung des Produktes freigegeben wurden, haftet der Hersteller nicht.

4.7 Warenzeichen

Alle innerhalb des vorliegenden Begleitdokuments genannten Bezeichnungen unterliegen uneingeschränkt den Bestim-
mungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen Eigentümer.
Alle hier bezeichneten Marken, Handelsnamen oder Firmennamen können eingetragene Marken sein und unterliegen
den Rechten der jeweiligen Eigentümer.
Aus dem Fehlen einer expliziten Kennzeichnung, der in diesem Begleitdokument verwendeten Marken, kann nicht ge-
schlossen werden, dass eine Bezeichnung frei von Rechten Dritter ist.
4.8 CE-Konformität
Das elektronische Beinprothesensystem C-Leg compact 3C96-1/3C86-1 erfüllt die Anforderungen der Richtlinie
93/42/EWG für Medizinprodukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien für Medizinprodukte nach Anhang IX der Richt-
linie wurde das Produkt in die Klasse I eingestuft. Die Konformitätserklärung wurde deshalb von Ottobock in alleiniger
Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
Das elektronische Beinprothesensystem C-Leg compact 3C96-1/3C86-1 erfüllt außerdem die Anforderungen der
Richtlinie 1999/5/EG für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Die Konformitätsbewertung wurde
von Ottobock nach Anhang IV der Richtlinie durchgeführt. Eine Kopie der Konformitätserklärung kann unter der Adres-
se des Herstellers (siehe Rückseite) angefordert werden.
22 | Ottobock
Service-Telefon
Deutschland:
(+49) 55 27-848 13 33
Österreich:
(+43) 1-5 23 37 86 430
C-Leg compact Prosthetic System

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Diese Anleitung auch für:

C-leg compact 3c86-1

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