6.9 Waschen und Reinigen der Maschine.
Gehen Sie beim Waschen und Reinigen der Maschine in der Form vor, dass Sie
dabei die geltenden Bestimmungen und Gesetze über den Schutz der Gewässer und
anderer Wasserressourcen vor ihrer Verunreinigung oder Kontamination durch
chemische Substanzen einhalten.
Waschen Sie den Motor niemals mit einem Wasserstrahl! Beim Starten könnte es zu
einer Störung in der elektrischen Ausrüstung des Motors kommen.
Entfernen Sie nach der Saison aus der Maschine alle Unreinheiten und Pflanzenreste.
Kontrollieren Sie die Unversehrtheit der Arbeitsmesser, schleifen Sie die Messerschneiden
(ggf. wechseln Sie sie aus) und konservieren Sie sie mit Konservierungsöl ein. Bauen Sie die
Laufräder einmal in der Saison von den Achsen ab, reinigen Sie sie und füllen Sie das
Nabeninnere mit neuem Konsistenzfett.
Der Motor muss ausgeschaltet und das Kabelende von der Zündkerze abgezogen
sein!
6.10 Lagerung der Maschine.
Reinigen Sie die Maschine vor einer längeren Lagerung von allen Unreinheiten und
Pflanzenresten. Bessern Sie die beschädigten Stellen an den farbigen Maschinenteilen aus.
Wir empfehlen beim längeren Abstellen der Maschine folgendes:
a) Einkonservierung des Messers
b) Ablassen des Benzins aus dem Treibstofftank des Motors und aus dem Vergaser
(weitere Instruktionen in der Bedienungsanleitung für den Motor)
Verhindern Sie den Zutritt unbefugter Personen zur Maschine. Schützen Sie die Maschine
vor Witterungseinflüssen, aber verwenden Sie keinen luftundurchlässigen Schutz wegen der
erhöhten Korrosionsgefahr unter diesem Schutz.
6.11 Entsorgung der Verpackungen und der Maschine nach
Beendigung ihrer Lebensdauer.
Sie sind nach dem Auspacken der Maschine zur Entsorgung der Verpackungen unter
Nutzung der Altrohstoffe nach dem Abfallgesetz Nr. 185/2001 Slg. (in der Fassung der
späteren Änderungen) und unter Berücksichtigung der Verordnungen der örtlich zuständigen
Stadt- und Gemeindeämter verpflichtet.
Bei der Entsorgung der Maschine nach der Beendigung ihrer Lebensdauer empfehlen wir
nach folgenden Schritten vorzugehen:
1. Montieren Sie aus der Maschine alle Teile ab, die noch verwendet werden können.
2. Bauen Sie die Teile aus Kunststoffen und Buntmetallen aus. Entsorgen Sie die
ausgeschlachtete Maschine und die ausgebauten Teile nach dem Gesetz Nr. 185/2001
Slg. (in der Fassung der späteren Änderungen) und unter Berücksichtigung der
Verordnungen der örtlich zuständigen Stadt- und Gemeindeämter.
7 Hinweise für die Ersatzteilbestellung.
Geben Sie bei der Ersatzteilbestellung zwecks leichterer Identifikation folgende Daten an.
1. Maschinentyp, Motortyp, Herstellungsnummer und Baujahr der Maschine
2. vom Hersteller im Teileverzeichnis festgelegte Bestellnummer und ihre Bezeichnung
F-700
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