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Lagerung/Konservierung; Rücksendung; Entsorgung - KSB BOA-CVP H Betriebsanleitung

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4 Transport/Zwischenlagerung/Entsorgung

4.3 Lagerung/Konservierung

Die Einlagerung und/oder Zwischenlagerung der Armaturen muss so erfolgen, dass
die einwandfreie Funktion der Armaturen auch nach längerer Lagerung erhalten
bleibt. Folgende Maßnahmen werden hierzu empfohlen:
▪ Lagerung im geschlossenen Zustand zum Schutz vor Beschädigung der
Dichtflächen
▪ Stellventil gegen Verschmutzung (z. B. Staub, Sand, Mörtel und/oder
Baumaterial), Frost und Korrosion schützen.
▪ Der Lagerraum muss trocken, staubfrei und mäßig gelüftet sein. Die Temperatur
darf +40 °C nicht übersteigen.
▪ Vorhandene Bestände zuerst aufbrauchen, um kurze Lagerzeiten zu erreichen.
Die Stellventile müssen in Zustellung gelagert werden. Bei Leckageklasse VI
(Weichdichtung im Kegel) darauf achten, dass das Stellventil nur mit geringer Kraft
geschlossen wird, um dadurch vorschnellen Kaltfluss (Druckverformungsrest) des
Thermoplasten zu verhindern.
4.4 Rücksendung
1. Armatur ordnungsgemäß entleeren.
2. Die Armatur grundsätzlich spülen und reinigen, besonders bei schädlichen,
explosiven, heißen oder anderen risikoreichen Fördermedien.
3. Wurden Fördermedien gefördert, deren Rückstände mit der Luftfeuchtigkeit zu
Korrosionsschäden führen oder bei Sauerstoffkontakt entflammen, so muss die
Armatur zusätzlich neutralisiert und zum Trocknen mit wasserfreiem inerten Gas
durchgeblasen werden.
HINWEIS
Bei Bedarf kann eine Unbedenklichkeitserklärung im Internet unter folgender
Adresse heruntergeladen werden:

4.5 Entsorgung

WARNUNG
Gesundheitsgefährdende und/oder heiße Fördermedien, Hilfs- und Betriebsstoffe
Gefährdung für Personen und Umwelt!
▷ Spülmedium sowie gegebenenfalls Restmedium auffangen und entsorgen.
▷ Gegebenenfalls Schutzkleidung und Schutzmaske tragen.
▷ Gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Entsorgung von
gesundheitsgefährdenden Medien beachten.
1. Armatur demontieren.
Fette und Schmierflüssigkeiten bei der Demontage sammeln.
2. Armaturenwerkstoffe trennen z. B. nach:
- Metall
- Kunststoff
- Elektronikschrott
- Fette und Schmierflüssigkeiten
3. Nach den aktuell gültigen Vorschriften entsorgen oder einer geregelten
Entsorgung zuführen.
BOA-CVP H
www.ksb.com/certificate_of_decontamination

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