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Arbeiten Am Gerät, Im Einbauraum; Sichere Betriebsumgebung - Truma Combi E Gebrauchsanweisung

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Arbeiten am Gerät, im Einbauraum
Mögliche Gefahr durch Stromschlag
bzw. Explosionsgefahr durch austreten-
des Gas!
– Vor Beginn jeglicher Arbeiten:
1. Gerät ausschalten
2. Gasversorgung schließen
3. Gerät allpolig von der Spannungsversor-
gung und Netz (230 V ) trennen
Mögliche Schnittverletzungen durch
scharfe Kanten!
– Bei allen Arbeiten geeignete Schutzhand-
schuhe und Schutzbrille tragen.

Sichere Betriebsumgebung

– Das Gerät nur mit entsprechenden Bedien-
teilen und Zubehör von Truma betreiben.
– Ein Betrieb des Geräts ohne Warmluftrohre
ist nicht zulässig.
– Vergiftungsgefahr durch Abgase! Die Ab-
gase der Heizung können in geschlossenen
Räumen (wie z. B. Garagen, Werkstätten,
Vorzelte) zu Vergiftungen führen. Wenn das
Freizeitfahrzeug in geschlossenen Räumen
geparkt wird:
– Brennstoffzufuhr zur Heizung absperren
– Zeitschaltuhr deaktivieren
– Heizung am Bedienteil ausschalten
– Heizung über die Truma App ausschalten
falls eine Truma iNet Box installiert ist.
– Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt un-
terhalb eines zu öffnenden Fensters platziert
wurde, muss das Gerät mit einer selbsttätigen
Abschaltvorrichtung versehen sein, um einen
Betrieb bei geöffnetem Fenster zu verhindern.
– Mögliche Brandgefahr durch erhöhte
Temperaturen!
• Keinesfalls wärmeempfindliche Gegenstände
(z.B. Spraydosen, Kerzen) oder entflammbare
Materalien, Flüssigkeiten, gasförmige Stoffe
oder Dämpfe in der Nähe des Geräts, im Ein-
bauraum oder im Gerät selbst verwenden
• Keinesfalls die Warmluftauströmer der
Warmluftverteilung blockieren oder wärme-
empfindliche Gegenstände oder entflamm-
bare Materalien, Flüssigkeiten, gasförmige
Stoffe oder Dämpfe in oder in die Nähe der
Warmluftverteilung bringen
• Damit es zu keiner Überhitzung des Ge-
räts kommt müssen die Öffnungen für
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die Umluftansaugung und zum Einbau-
raum und der Einbauraum selbst frei von
Hindernis
– Die Verwendung chlorhaltiger Produkte am
und im Gerät ist verboten.
– Der Kamin für Abgasführung und Verbren-
nungsluftzufuhr muss immer frei von Ver-
schmutzungen gehalten werden (Schnee-
matsch, Eis, Laub etc.).
– Gefahr durch heiße Oberflächen und Abgas.
Den Bereich um den Wandkamin nicht be-
rühren und keine Gegenstände gegen den
Wandkamin oder das Fahrzeug lehnen.
Pflichten des Betreibers / Fahrzeughalters
– Der Betreiber ist für das in den Boiler der
Combi gefüllte Wasser und dessen Qualität
verantwortlich.
– Maximaler Eingangswasserdruck siehe
„Technische Daten" auf Seite 10.
– Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich,
dass die Bedienung des Geräts ordnungsge-
mäß erfolgen kann.
– Die Combi hat keine eingebaute Frostschutz-
funktion. Gefrierender Wasserinhalt kann
schweren Schaden am Gerät verursachen.
Der Betreiber ist verantwortlich für den
Schutz der Combi vor Frostschäden z. B.
durch Verwendung des Truma FrostControl.
Bei Geräten ohne FrostControl (z. B. UK-Ver-
sion) oder wenn das Gerät nicht betrieben
wird, Wasser inhalt bei Frostgefahr unbedingt
entleeren. Kein Garantieanspruch für
Frostschäden!
– Der beiliegende gelbe Aufkleber mit den
Warnhinweisen muss durch den Einbauer
bzw. Fahrzeughalter an einer für jeden
Benutzer gut sichtbaren Stelle im Fahrzeug
(z. B. an der Kleiderschranktür) angebracht
werden. Fehlende Aufkleber können bei
Truma angefordert werden.
– Flüssiggasanlagen müssen den technischen
und administrativen Bestimmungen des je-
weiligen Verwendungslandes entsprechen (in
Europa z. B. EN 1949 für Fahrzeuge). Nationa-
le Vorschriften und Regelungen (in Deutsch-
land z. B. das DVGW-Arbeitsblatt G 607 für
Fahrzeuge) müssen beachtet werden.

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