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Verwendungszweck; Nicht Bestimmungsgemäße Verwendung; Sicherheitshinweise; Was Tun Bei Gasgeruch - Truma Combi E Gebrauchsanweisung

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Verwendungszweck

Bestimmungsgemäße Verwendung
– Das Gerät ist ausschließlich zum Einbau und Betrieb in
„Wohnanhängern" (Caravans) der Fahrzeugklasse O und
„Wohnmobilen" (Motorcaravans) der Fahrzeugklasse M1
zugelassen, wenn die Installation der Gasanlage nach
EN 1949 durchgeführt ist. Nationale Vorschriften und Rege-
lungen zum Betrieb und Prüfungen von Gasinstallationen (in
Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt G 607) müssen
beachtet werden.
– Das Gerät darf ausschließlich zum Zwecke der Erwärmung
von Trinkwasser und der Erwärmung des Fahrzeuginnen-
raums verwendet werden.
– Zum Betrieb des Geräts während der Fahrt müssen Einrich-
tungen vorhanden sein um ein unkontrolliertes Austreten
von Flüssiggas bei einem Unfall zu verhindern (entspre-
chend der UN-ECE Regelung 122).
– Bei gewerblicher Anwendung des Gerätes hat der Betrei-
ber für die Einhaltung besonderer gesetzlichen und versi-
cherungsrechtlicher Vorschriften des jeweiligen Bestim-
mungslandes Sorge zu tragen (in Deutschland z.B. DGUV
Vorschriften).
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
– Alle anderen Anwendungen, die nicht unter bestimmungs-
gemäßer Verwendung aufgeführt sind, sind unzulässig und
daher verboten. Dies gilt z. B. für Einbau und Betrieb in:
• Kraftomnibussen (Fahrzeugklasse M2 und M3),
• Nutzfahrzeugen (Fahrzeugklasse N),
• Booten und anderen Wasserfahrzeugen,
•Jagd-/Forsthütten, Wochenendhäusern oder Vorzelten.
– Der Einbau in Anhängern und Fahrzeugen zum Transport
gefährlicher Güter ist verboten.
– Die Erwärmung von anderen Flüssigkeiten als Trinkwasser
(z.B. Reinigungs-, Entkalkungs-, Entkeimungs- und Konser-
vierungsmittel) ist verboten.
– Defekte Geräte dürfen nicht verwendet werden.
– Geräte die entgegen den Einbau- und Gebrauchsanweisun-
gen installiert oder genutzt werden dürfen nicht verwendet
werden.

Sicherheitshinweise

Für eine sichere und sachgerechte Anwen-
dung, Gebrauchsanweisung und weitere pro-
duktbegleitende Unterlagen sorgfältig lesen,
beachten und für spätere Verwendung aufbe-
wahren. Die jeweils gültigen Gesetze, Richtlini-
en und Normen sind zu beachten.
Die Nichtbeachtung der Regelungen in der
Gebrauchs- und Einbauanweisung kann zu
schwerem Sachschaden und zur ernsthaften
Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens
von Personen führen. Für die dadurch entstan-
denen Schäden haftet allein der Betreiber oder
Benutzer des Geräts.
Nur fachkundiges und geschultes Perso-
nal (Fachpersonal) darf unter Beachtung
der Einbau- und Gebrauchsanweisung und der
aktuellen anerkannten Regeln der Technik das
Truma Produkt einbauen, reparieren und die
Funktionsprüfung durchführen. Fachpersonal
sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen
Ausbildung und Schulungen, ihrer Kenntnisse
und Erfahrungen mit den Truma Produkten
und den einschlägigen Normen die notwen-
digen Arbeiten ordnungsgemäß durchführen
und mögliche Gefahren erkennen können.

Was tun bei Gasgeruch?

– Zündquellen vermeiden z. B alle offenen
Flammen löschen, keine elektrischen Schal-
ter, Handy oder Radio im Fahrzeug betäti-
gen, Motor des Fahrzeugs nicht starten, kei-
ne Geräte betreiben, nicht rauchen
– Fenster und Türen öffnen
– Alle Personen aus dem Fahrzeug evakuieren
– Gasflaschen schließen bzw. Gaszufuhr von
außen absperren
– Die gesamte Gasanlage durch Fachpersonal
überprüfen und instand setzen lassen!
– Die Gasanlage erst nach Überprüfung und
Instandsetzung wieder in Betrieb nehmen!
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