6.2
Maßnahmen während der Stilllegung
Alle 2 Monate:
– Batterie laden (siehe Kapitel D).
M
Batteriebetriebene Flurförderzeuge:
Das regelmäßige Aufladen der Batterie ist unbedingt durchzuführen, da sonst durch
die Selbstentladung der Batterie eine Unterladung eintreten würde, die durch die da-
mit verbundene Sulfatierung die Batterie zerstört.
6.3
Wiederinbetriebnahme nach der Stilllegung
– Flurförderzeug gründlich reinigen.
– Flurförderzeug nach Schmierplan abschmieren (siehe Kapitel F).
– Batterie reinigen, die Polschrauben mit Polfett einfetten und die Batterie anklem-
men.
– Batterie laden (siehe Kapitel D).
– Getriebeöl auf Kondenswasser prüfen, ggf. wechseln.
– Hydrauliköl auf Kondenswasser prüfen, ggf. wechseln.
– Flurförderzeug in Betrieb nehmen (siehe Kapitel E).
Z
Batteriebetriebene Flurförderzeuge:
Bei Schaltschwierigkeiten in der Elektrik sind die freiliegenden Kontakte mit Kontakt-
spray einzusprühen und eine mögliche Oxydschicht auf den Kontakten der Bediene-
lemente durch mehrmaliges Betätigen zu entfernen.
F
Unmittelbar nach der Inbetriebnahme mehrere Probebremsungen durchführen.
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