5.6
Hydraulik-Schlauchleitungen
Nach einer Verwendungsdauer von sechs Jahren müssen die Schlauchleitungen er-
setzt werden, siehe Sicherheitsregeln für Hydraulik-Schlauchleitungen ZH 1/74.
5.7
Bremsflüssigkeit prüfen
(EKX 513 - 515)
F
Bremsflüssigkeit ist giftig und daher nur in ver-
schlossenen Originalbehältern aufzubewahren.
Außerdem ist zu beachten, dass Bremsflüssig-
keit den Fahrzeuglack angreift.
M
Im Werk wird Bremsflüssigkeit eingefüllt, die
nach spätestens einem Jahren erneuert wer-
den muss, da sie sich im Laufe der Zeit verän-
dert und ihre ursprünglichen Fähigkeiten
verliert.
Der Bremsflüssigkeit - Vorratsbehälter (11) be-
findet sich im Heck des Fahrzeuges und ist
nach Abnahme der Abdeckung zugänglich. Der
Vorratsbehälter soll immer bis 2 cm unter dem
Behälterverschluß gefüllt sein.
Nur die vorgeschriebene Bremsflüssigkeit ver-
wenden.
Die Dichtheit der gesamten Bremsanlage muss
geprüft werden.
F 14
11