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Ersatzteile Und Gewährleistung - Koppe Caron Bedienungsanleitung

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7. ERSATZTEILE UND GEWÄHRLEISTUNG
Sollten Sie eines Tages Ersatzteile für Ihren Ofen benötigen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in diesem Ofen nur Original-
Ersatzteile verwendet werden dürfen, die von Koppe ausdrücklich zugelassen bzw. angeboten werden. Bitte wenden Sie sich bei
Bedarf eines Ersatzteiles an Ihren Fachhändler. Er wird die zum Ersatz nötigen Teile identifizieren und für Sie bestellen.
Im Falle von Reklamationen an neu hergestellten Produkten, sind diese direkt schriftlich mit dem Händler, bei welchem Sie das
Gerät erworben haben, zu klären. Die Reklamationsabwicklung erfolgt ausschließlich über den zuständigen Händler.
Transportschäden müssen sofort nach Übergabe des Ofens dem Händler schriftlich auf dem Lieferschein angezeigt werden. Diese
müssen vom Empfänger, entsprechend den Bedingungen des Transporteurs, gegen den Transporteur geltend gemacht werden.
Reklamationen können nur entgegengenommen werden, wenn folgende Daten vollständig beigelegt werden:
– Seriennummer (16 stelliger Code, siehe Typenschild) und Erwerbsnachweis bzw. Kopie vom Kaufbeleg von einem autorisierten
KOPPE- Fachhändler
– Abnahmeprotokoll vom Schornsteinfeger
– bei Funktionsstörungen eine maschinell erstellte Zugmessung des Schornsteins durch den Installationsbetrieb oder
Schornsteinfeger,
das
Schornsteinberechnung nach DIN 4705
Gewährleistung kann von Ihrem Händler (=Ihrem Vertragspartner) nur dann übernommen werden, wenn der Ofen entsprechend der
zugehörigen Bedienungsanleitung installiert und benutzt wurde. Bei unsachgemäßer Behandlung, Nichtbeachtung der
Bedienungsanleitung oder bei Gewaltanwendung entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind insbesondere zerbrechliche Teile (wie bspw. Feuerraumplatten), Teile die dem
Verschleiß unterliegen sowie Schäden oder Mängel, die am Gerät oder an Bauteilen durch übermäßige oder unsachgemäße
Beanspruchung, mechanische, chemische oder thermische Überlastung entstehen.
Verschleißteile besitzen aufgrund Ihrer Beschaffenheit nur eine begrenzte Funktions- und Nutzungsdauer, die auch unter der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist liegen kann. Verschleißteile sind u.a. Teile, die unmittelbar mit dem Feuer in Berührung kommen,
z.B. Rosteinrichtungen, Stahl- oder Gussauskleidungen, Feuerraumplatten und Dichtungen sowie Glasscheiben, bewegliche Teile
(wie Griffe, Luftschieber, Scharniere, Verschlüsse, Zug- und Rückholfedern, Schrauben). Der durch den Betrieb des Gerätes
bedingte Verschleiß ist kein anfänglicher Mangel und dementsprechend auch kein Gewährleistungsfall.
Für eine einwandfreie Funktion des Ofens, sind diese Bauteile regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf durch Beauftragung eines
Fachbetriebs auszutauschen.
Weitere Informationen zur Gewährleistung entnehmen Sie bitte auch den Ausführungen und Hinweisen in den jeweiligen Kapiteln
dieser Bedienungsanleitung.
gerätebezogene
Abnahmeprotokoll
vom
Schornsteinfegermeister
12
und
diesbezügliche

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