- Die maximal zulässige Länge des flexiblen
vertikalen Ø 80 Leitungssystems beträgt 30
m. Dieses Längenmaß wird unter Berücksich-
tigung des gesamten Ø 80 Abgasanschlusses
ermittelt, d.h. einschließlich 1 m Ø 80 Rohr am
Auslass und zweier 90° Ø 80 Bögen am Kesse-
laustritt zur Verbindung mit dem Leitungssy-
stem mit zwei Richtungswechseln des flexiblen
Rohrs im Abgaszug oder der haustechnischen
Raumöffnung.
- Die maximal zulässige Länge des flexiblen
vertikalen Ø 60 Leitungssystems beträgt 30
m. Dieses Längenmaß wird unter Berücksich-
tigung des gesamten Ø 80 Abgasanschlusses
ermittelt, d.h. einschließlich 1 m Ø 80 Rohr
am Auslass und zweier 90° Ø 80 Bögen am
Kesselaustritt.
1.13 ABGASROHR AN ABGASZUG/KAMIN.
Der Abgaszug muss nicht unbedingt mit einem
konventionell verzweigten Abgaskanal verbun-
den werden. Bei einem in der Konfiguration C
montierten Heizkessel kann der Abgaszug auch
an einem speziellen, für die Mehrfachbelegung
ausgelegten LAS-Abgaskanal angeschlossen wer-
den. Die mehrfach belegten und kombinierten
Abgaskanäle dürfen außerdem nur mit Geräten
des Typs C derselben Bauart (Brennwertkessel)
verbunden werden. Die Nennwärmeabgabe darf
sich nicht um mehr als 30 % unterscheiden, die
maximale Anzahl der anzuschließenden Geräte
muss beachtet werden und alle Geräte müssen
mit demselben Brennstoff befeuert werden. Die
Thermofluiddynamik (Abgasdurchflussrate,
Kohlendioxidanteil, Abgasfeuchtigkeit usw...)
der am selben mehrfach belegten oder kombi-
nierten Abgaskanal angeschlossenen Geräte darf
im Verhältnis zum Durchschnitt der angeschlos-
senen Heizkessel nicht mehr als 10 % abweichen.
Mehrfach belegte und kombinierte Abgaskanäle
müssen von hierfür qualifizierten Fachkräften
nach besonderen, in Normen festgehaltenen
Berechnungsmethoden und Anforderungen ent-
worfen werden. Kamin- bzw. Abzugsabschnitte,
an die das Abgasrohr angeschlossen werden soll,
müssen den Anforderungen geltender techni-
scher Normen entsprechen.
1.14 RAUCHABZÜGE, KAMINE UND KA-
MINABDECKUNGEN.
Die Rauchabzüge, Kamine und Kaminabdeckun-
gen zur Ableitung von Verbrennungsprodukten
müssen den anwendbaren Normen entsprechen.
Position der Abgasrohre. Die Abgasrohre
müssen:
- an den Außenmauern des Gebäudes montiert
sein,
- in Mindestabständen positioniert sein, die in
aktuellen technischen Normen angegeben sind.
Die Ableitung von Verbrennungsprodukten
aus Geräten mit natürlichem oder künst-
lichem Zug in geschlossenen, nicht über-
dachten Umgebungen. An seitlich eingesch-
lossenen Orten ohne Dach (Lüftungsschächte,
Höfe usw.) ist für Gasgeräte mit konven-
tionellem oder gebläsegestütztem Zug im
Leistungsbereich zwischen 4 und 35 kW die
direkte Abgasableitung zulässig, sofern die
Bestimmungen der aktuellen technischen
Normen eingehalten werden.
1.15 SYSTEM BEFÜLLEN.
Nachdem der Heizkessel angeschlossen wurde,
muss das System über das Füllventil befüllt
werden (Abb. 1-3 und 1-30). Die Befüllung
hat langsam und unter Verwendung der En-
tlüftungsautomatik zu erfolgen, um die im Was-
ser eingeschlossenen Luftblasen über die Ventile
an Heizkessel und Heizsystem zu entfernen.
Der Heizkessel verfügt über ein integrier-
tes, automatisches Entlüftungsventil an der
Umwälzpumpe. Prüfen, ob die Kappe lose ist. Die
Entlüftungsventile an den Heizkörpern öffnen.
Die Entlüftungsventile an den Heizkörpern
1800
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0 0
6
Durchfluss (l/h)
10
schließen, sobald nur mehr Wasser austritt.
Das Füllventil schließen, sobald das Manometer
am Heizkessel ca. 1,2 bar anzeigt.
Anmerkung: Zum Entlüften der Umwälzpumpe
muss die Kappe vorn bei laufendem Motor gelöst
werden. Nach dem Vorgang die Kappe wieder
festziehen.
1.16 BEFÜLLUNG DER KONDENSATFALLE.
Bei der ersten Befeuerung des Heizkessels
treten eventuell Verbrennungsprodukte aus
dem Kondensatablass. Nach einigen Minuten
Betrieb sollte geprüft werden, dass dies nicht
mehr der Fall ist. Dies bedeutet, dass die Falle
bis zum richtigen Stand mit Kondensat befüllt
ist, sodass keine Verbrennungsprodukte mehr
austreten können.
1.17 INBETRIEBNAHME DES GASSYSTEMS.
Beim Starten des Systems muss die Norm
beachtet werden. Darin werden Systeme und
somit auch der jeweilige Anlaufvorgang in drei
Kategorien unterteilt: neue, modifizierte und re-
aktivierte Systeme. Folgendes muss insbesondere
bei neuen Gassystemen beachtet werden:
- Fenster und Türen öffnen,
- Funken und offenes Feuer vermeiden,
- Rohrleitungen vollständig entlüften,
- überprüfen, ob das interne System ordnungs-
gemäß und spezifikationsgerecht abgedichtet
ist.
11
17
23
28
34
Wasserhärte °dH
39
Abb. 1-28
Abb. 1-29