Alibispeicher
Im Alibispeicher werden Wägeergebnisse mit Datum, Uhrzeit und Vorgangsnummer
gespeichert. Dies geschieht jedes Mal, wenn ein Druckereignis ausgelöst wird
(z. B. durch Drücken auf
legt. Der Alibispeicher kann damit als Ersatz für einen Protokolldrucker genutzt
werden.
Der Datenspeicher ist als Ringpuffer ausgelegt, die ältesten Datensätze können also
durch neue überschrieben werden. Ein speicherzeitabhängiger Überschreibschutz
kann eingestellt werde, auch die Speicherperiode kann definiert werden (Standard:
90 Tage, s. Abschnitt „Gerät konfigurieren"). Der Alibispeicher kann bis zu 450.000
Datensätze aufnehmen, die Speicherkapazität ist abhängig vom Umfang der einzel-
nen Datensätze.
Der Alibispeicher ist eichfähig. Wenn die Waage geeicht wird, müssen Sie die
korrekte Funktion des Alibispeichers prüfen, indem Sie einige Werte speichern.
Wird der Alibispeicher im eichpflichtigen Verkehr verwendet (gem. EG-Richtlinie
90/384/EWG, ersetzt durch 2009/23/EC), sind die folgenden Hinweise zu beachten:
–
Sorgen Sie immer für eine ausreichende Speicherkapazität. Die Verantwortung
hierfür liegt beim Betreiber.
–
Die Wägeergebnisse sind zusammen mit einer eindeutigen Kennzeichnung zu
speichern (z. B. Nummer oder Datum und Uhrzeit), so dass jeder Wägevorgang
bzw. jedes Wägeergebnis problemlos zugeordnet und überprüft werden kann.
Diese Kennzeichnungen sind auch auf den Belegen anzugeben, die mit Zusatz-
einrichtungen erstellt werden.
–
Bei einer Datenausgabe werden die erforderlichen Tara- und Nettowerte
gespeicher .
–
Eine Überprüfung der gespeicherten Wägeergebnisse für die beteiligten
Vertragspartner muss möglich sein.
–
Kontinuierlich ausgegebene Wägeergebnisse ohne vorherige Speicherung
und ohne Identifikation dürfen nur für nicht eichpflichtige Anwendungen
(z. B. Dosieren, Steuern o. ä.) verwendet werden. Aufgrund der fehlenden Iden-
tifikation ist eine Weitergabe für eichpflichtige Verwendungen nicht zulässig!
–
Geschäftsbelege können durch eine Zusatzeinrichtung erstellt werden, die
von der Eichpflicht ausgenommenen ist (gem. Vorbemerkung zu Anhang I der
Richtlinie 90/384/EWG (2009/23/EG) bzw. §7b (3) 2 der Eichordnung).
Diese Belege müssen folgende Informationen enthalten:
– eine Identifikation für jedes Wägeergebnis,
– für die Verwendung in Deutschland zusätzlich einen Hinweis, dass die Wäge-
ergebnisse anhand der Identifikation mit den eichfähig gespeicherten Wäge-
ergebnissen verglichen oder überprüft werden können.
Wenn Sie den Alibispeicher nutzen wollen, müssen Sie ihn zuerst einrichten und
aktivieren (s. Gerät konfigurieren/Alibispeicher konfigurieren).
Daten im Alibispeicher suchen und anzeigen
Sie können die Daten nach verschiedenen Kriterien durchsuchen und die Speicher-
kapazität des Alibispeichers ansehen.
Systemeinstellungen (Menü)
P). Auch Tara- und Eingabewerte werden abge-
Anwender-Handbuch Cubis MSA
41