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Alibispeicher - Sartorius Cubis-Serie Anwenderhandbuch

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WMS6006-d160403.indd 41

Alibispeicher

Im Alibispeicher werden Wägeergebnisse mit Datum, Uhrzeit und Vorgangsnummer 
gespeichert . Dies geschieht jedes Mal, wenn ein Druckereignis ausgelöst wird  
(z . B . durch Drücken auf 
Print
legt . Der Alibispeicher kann damit als Ersatz für einen Protokolldrucker genutzt 
werden .
Der Datenspeicher ist als Ringpuffer ausgelegt, die ältesten Datensätze können also 
durch neue überschrieben werden . Ein speicherzeitabhängiger Überschreibschutz 
kann eingestellt werde, auch die Speicherperiode kann definiert werden (Standard: 
90  Tage, s . Abschnitt „Gerät konfigurieren") . Der Alibispeicher kann bis zu 450 .000 
Datensätze aufnehmen, die Speicherkapazität ist abhängig vom Umfang der einzel-
nen Datensätze . 
  Der Alibispeicher ist eichfähig . Wenn die Waage geeicht wird, müssen Sie die  
korrekte Funktion des Alibispeichers prüfen, indem Sie einige Werte speichern .
  Wird der Alibispeicher im eichpflichtigen Verkehr verwendet (gem . EG-Richtlinie 
2014/31/EU), sind die folgenden Hinweise zu beachten:
–    S orgen Sie immer für eine ausreichende Speicherkapazität . Die Verantwortung 
hierfür liegt beim Betreiber .
–    D ie Wägeergebnisse sind zusammen mit einer eindeutigen Kennzeichnung zu 
speichern (z . B . Nummer oder Datum und Uhrzeit), so dass jeder Wägevorgang 
bzw . jedes Wägeergebnis problemlos zugeordnet und überprüft werden kann . 
Diese Kennzeichnungen sind auch auf den Belegen anzugeben, die mit Zusatz-
einrichtungen erstellt werden .
–    B ei einer Datenausgabe werden die erforderlichen Tara- und Nettowerte 
gespeicher  .
–    E ine Überprüfung der gespeicherten Wägeergebnisse für die beteiligten  
Vertragspartner muss möglich sein .
–    K ontinuierlich ausgegebene Wägeergebnisse ohne vorherige Speicherung  
und ohne Identifikation dürfen nur für nicht eichpflichtige Anwendungen  
(z . B . Dosieren, Steuern o . ä .) verwendet werden . Aufgrund der fehlenden Iden-
tifikation ist eine Weitergabe für eichpflichtige Verwendungen nicht zulässig!
–    G eschäftsbelege können durch eine Zusatzeinrichtung erstellt werden, die 
von der Eichpflicht ausgenommenen ist (gem . Vorbemerkung zu Anhang I der 
Richtlinie 2014/31/EU bzw . §7b (3) 2 der Eichordnung) .  
Diese Belege müssen folgende Informationen enthalten:
–  eine Identifikation für jedes Wägeergebnis,
–    f ür die Verwendung in Deutschland zusätzlich einen Hinweis, dass die Wäge-
ergebnisse anhand der Identifikation mit den eichfähig gespeicherten Wäge-
ergebnissen verglichen oder überprüft werden können .
  W enn Sie den Alibispeicher nutzen wollen, müssen Sie ihn zuerst einrichten und 
aktivieren (s . Gerät konfigurieren/Alibispeicher konfigurieren) .
  Daten im Alibispeicher suchen und anzeigen
Sie können die Daten nach verschiedenen Kriterien durchsuchen und die Speicher-
kapazität des Alibispeichers ansehen .
Systemeinstellungen (Menü)
P) . Auch Tara- und Eingabewerte werden abge-
Anwender-Handbuch Cubis MSU
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17.03.16 14:33

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