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Alibispeicher
Im Alibispeicher werden Wägeergebnisse mit Datum, Uhrzeit und Vorgangsnummer
gespeichert . Dies geschieht jedes Mal, wenn ein Druckereignis ausgelöst wird
(z . B . durch Drücken auf
Print
legt . Der Alibispeicher kann damit als Ersatz für einen Protokolldrucker genutzt
werden .
Der Datenspeicher ist als Ringpuffer ausgelegt, die ältesten Datensätze können also
durch neue überschrieben werden . Ein speicherzeitabhängiger Überschreibschutz
kann eingestellt werde, auch die Speicherperiode kann definiert werden (Standard:
90 Tage, s . Abschnitt „Gerät konfigurieren") . Der Alibispeicher kann bis zu 450 .000
Datensätze aufnehmen, die Speicherkapazität ist abhängig vom Umfang der einzel-
nen Datensätze .
Der Alibispeicher ist eichfähig . Wenn die Waage geeicht wird, müssen Sie die
korrekte Funktion des Alibispeichers prüfen, indem Sie einige Werte speichern .
Wird der Alibispeicher im eichpflichtigen Verkehr verwendet (gem . EG-Richtlinie
2014/31/EU), sind die folgenden Hinweise zu beachten:
– S orgen Sie immer für eine ausreichende Speicherkapazität . Die Verantwortung
hierfür liegt beim Betreiber .
– D ie Wägeergebnisse sind zusammen mit einer eindeutigen Kennzeichnung zu
speichern (z . B . Nummer oder Datum und Uhrzeit), so dass jeder Wägevorgang
bzw . jedes Wägeergebnis problemlos zugeordnet und überprüft werden kann .
Diese Kennzeichnungen sind auch auf den Belegen anzugeben, die mit Zusatz-
einrichtungen erstellt werden .
– B ei einer Datenausgabe werden die erforderlichen Tara- und Nettowerte
gespeicher .
– E ine Überprüfung der gespeicherten Wägeergebnisse für die beteiligten
Vertragspartner muss möglich sein .
– K ontinuierlich ausgegebene Wägeergebnisse ohne vorherige Speicherung
und ohne Identifikation dürfen nur für nicht eichpflichtige Anwendungen
(z . B . Dosieren, Steuern o . ä .) verwendet werden . Aufgrund der fehlenden Iden-
tifikation ist eine Weitergabe für eichpflichtige Verwendungen nicht zulässig!
– G eschäftsbelege können durch eine Zusatzeinrichtung erstellt werden, die
von der Eichpflicht ausgenommenen ist (gem . Vorbemerkung zu Anhang I der
Richtlinie 2014/31/EU bzw . §7b (3) 2 der Eichordnung) .
Diese Belege müssen folgende Informationen enthalten:
– eine Identifikation für jedes Wägeergebnis,
– f ür die Verwendung in Deutschland zusätzlich einen Hinweis, dass die Wäge-
ergebnisse anhand der Identifikation mit den eichfähig gespeicherten Wäge-
ergebnissen verglichen oder überprüft werden können .
W enn Sie den Alibispeicher nutzen wollen, müssen Sie ihn zuerst einrichten und
aktivieren (s . Gerät konfigurieren/Alibispeicher konfigurieren) .
Daten im Alibispeicher suchen und anzeigen
Sie können die Daten nach verschiedenen Kriterien durchsuchen und die Speicher-
kapazität des Alibispeichers ansehen .
Systemeinstellungen (Menü)
P) . Auch Tara- und Eingabewerte werden abge-
Anwender-Handbuch Cubis MSU
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