2.4. Verbrennungsluftversorgung
Die Verbrennungsluftversorgung kann gemäß 2.4.1 und 2.4.2 auf
unterschiedlichen Wegen realisiert werden.
2.4.1. raumluftabhängig
Ihr Kaminofen HELIOS M entnimmt die Verbrennungsluft dem Aufstel-
lungsraum (raumluftabhängige Betriebsweise). Es ist sicherzustellen,
dass der Aufstellungsraum ausreichend mit Frischluft versorgt wird
(Näheres in der länderspezifischen FeuVO, DIN 18896, den Fachregeln,
etc.). Die Frischluftversorgung ist vom Aufsteller und dem Betreiber zu
überprüfen. Bei Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Raum oder in
einem Luftverbund ist für ausreichend Verbrennungsluft zu sorgen. Bei
abgedichteten Fenstern und Türen (z.B. in Verbindung mit Energiespar-
maßnahmen) kann es sein, dass die Frischluftzufuhr nicht ausreichend
gewährleistet wird. Dadurch kann das Zugverhalten des Kaminofens
beeinträchtigt werden. Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter Umständen
Ihre Sicherheit beeinträchtigen. Ggf. müssen für eine zusätzliche
Frischluftzufuhr eine Luftklappe in der Nähe des Kaminofens eingebaut,
bzw. eine Verbrennungsluftleitung nach außen oder in einen gut belüfte-
ten Raum (ausgenommen Heizungsraum) verlegt werden. Insbesondere
muss sichergestellt bleiben, dass notwendige Verbrennungsluftleitungen
während des Betriebes der Feuerstätte offen sind. Dies bedeutet, dass
der gleichzeitige Betrieb mit einer Lüftungsanlage (z.B. Dunstabzugshau-
ben, Badlüfter, etc.) im selben Raum oder Raumverbund die Funktion des
Kaminofens negativ beeinträchtigen kann (bis hin zum Rauch- oder
Abgasaustritt in den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür).
Deshalb ist der gleichzeitige Betrieb solcher Geräte mit dem Kaminofen
ohne geeignete Maßnahmen nicht zulässig!
2.4.2. separate Verbrennungsluftzufuhr
Es besteht die Möglichkeit, den Kaminofen separat mit Verbrennungsluft
zu versorgen. Die separate Verbrennungsluft kann an der Geräterückseite
oder unten am Geräteboden angeschlossen werden (D=100 mm) (siehe
Abb. 1a-b). Die rückseitige Verkleidung kann bei Verwendung entspre-
chend geöffnet werden (Verschlussdeckel abschrauben) und der Stutzen
kann angeschraubt werden. Für den Anschluss nach unten, darf die
Verkleidung noch demontiert sein. Der Kaminofen muss über den
bauseitigen
Verbrennungsluftanschluss, stehen und leicht
werden, sodass ein flex. Anschluss erfolgen kann. Bei Anschluss einer
Rohrverbindung an den Verbrennungsluftanschlussstutzen wird die
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Verbrennungsluft von außen bzw. aus anderen Räumen, z.B. dem Keller,
dem Kaminofen zugeführt. Bei Anschluss des Kaminofens HELIOS M an
eine Verbrennungsluftleitung sind unbedingt die Hinweise der TROL
(Fachregeln), der DIN 18896 etc. zu beachten und anzuwenden.
Insbesondere ist auf eine ausreichende Dimensionierung zu achten!
Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen nicht verschlossen oder
zugestellt werden, sofern nicht durch besondere Sicherheitseinrichtungen
sichergestellt ist, dass die Feuerstätte nur bei geöffnetem Verschluss
betrieben werden kann. Der Querschnitt darf nicht durch einen Ver-
schluss oder durch ein Gitter verengt werden. Sollte dieses Rohr für die
Verbrennungsluft aus dem Gebäude geführt werden, so ist dieses mit
einer Absperrvorrichtung zu versehen. Dabei muss die Stellung der
Absperrvorrichtung von außerhalb der Verbindungsleitung erkennbar sein.
Bei dieser Ausführung sollte die Rohrleitung isoliert sein, um zu vermei-
den, dass Feuchtigkeit aus der Raumluft an der Rohrleitung kondensiert.
Außerdem sollte das Rohr so verlegt sein, dass kein Wasser oder
sonstige Stoffe in den Kaminofen eindringen können und evtl. anfallendes
Kondensat nach außen abfließen kann.
Auch mit einer separaten Verbrennungsluftleitung für den Kaminofen kann
dessen Betrieb durch eine Lüftungsanlage gestört werden. Deshalb ist der
gleichzeitige Betrieb nicht möglich.
Nach den Vorschriften sind Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit
mehr als zwei Vollgeschossen, die Brennwände überbrücken, so
herzustellen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder
Brandabschnitte übertragen werden können. Landesspezifische- und
örtliche Brandschutzbestimmungen sind zu beachten!
Grundsätzlich muss ein Wandabstand von mind. 50mm zu nicht
brennbaren Bauteilen eingehalten werden. Aus Gründen der
Sicherheit und des Brandschutzes sind bei zu schützenden Wänden
oder brennbaren Bauteilen größere Abstände sicherzustellen.
Zu brennbaren Bauteilen, Möbeln, Dekorationen oder Vorhängen ist ein
Mindestabstand von 150mm (Abb. 2a) nach hinten einzuhalten, um
ausreichend Wärmeschutz zu gewährleisten! Oberhalb der Feuerstätte
dürfen sich im Abstand von 500mm keine brennbaren Gegenstände
befinden!
gekippt
Im Strahlungsbereich der Feuerraumtür bzw. Sichtscheibe dürfen im
Abstand von 1000mm (Abb. 2a – 2c) keine brennbaren Bauteile, Möbel,
2.5. Brandschutz
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