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Separate Verbrennungsluftzufuhr; Brandschutz - Spartherm ambiente a5 Montage- Und Betriebsanleitung

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überprüfen. Bei Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Raum oder in
einem Luftverbund ist für ausreichend Verbrennungsluft zu sorgen. Bei
abgedichteten Fenstern und Türen (z.B. in Verbindung mit Energiespar-
maßnahmen) kann es sein, dass die Frischluftzufuhr nicht ausreichend
gewährleistet wird. Dadurch kann das Zugverhalten des Kaminofens
beeinträchtigt werden. Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter Umständen
Ihre Sicherheit beeinträchtigen. Ggf. müssen für eine zusätzliche
Frischluftzufuhr eine Luftklappe in der Nähe des Kaminofens eingebaut,
bzw. eine Verbrennungsluftleitung nach außen (siehe 2.4.2.) oder in einen
gut belüfteten Raum (ausgenommen Heizungsraum) verlegt werden.
Insbesondere muss sichergestellt bleiben, dass notwendige Verbren-
nungsluftleitungen während des Betriebes der Feuerstätte offen sind. Dies
bedeutet, dass der gleichzeitige Betrieb mit einer Lüftungsanlage (z.B.
Dunstabzugshauben, Badlüfter, etc.) im selben Raum oder Raumverbund
die Funktion des Kaminofens negativ beeinträchtigen kann (bis hin zum
Rauch- oder Abgasaustritt in den Wohnraum, trotz geschlossener
Feuerraumtür). Deshalb ist der gleichzeitige Betrieb solcher Geräte mit
dem Kaminofen ohne geeignete Maßnahmen nicht zulässig!

2.4.2 separate Verbrennungsluftzufuhr

Es besteht die Möglichkeit, den Kaminofen separat mit Verbrennungsluft
zu versorgen. Der separate Verbrennungsluftanschluss befindet sich an
der Geräterückseite (D = 150 mm). Der Stutzen ist vormontiert die
Verkleidung ist entsprechend zu öffnen. Bei Anschluss einer Rohrverbin-
dung an den Verbrennungsluftanschlussstutzen wird die Verbrennungsluft
von außen bzw. aus anderen Räumen z.B. dem Keller, dem Kaminofen
zugeführt. Bei Anschluss des Kaminofens ambiente a5 an eine Verbren-
nungsluftleitung sind unbedingt die Hinweise der TROL (Fachregeln), der
DIN 18896 etc. zu beachten und anzuwenden. Insbesondere ist auf eine
ausreichende Dimensionierung zu achten!
Verbrennungsluftöffnungen und –leitungen dürfen nicht verschlossen oder
zugestellt werden, sofern nicht durch besondere Sicherheitseinrichtungen
sichergestellt ist, dass die Feuerstätte nur bei geöffnetem Verschluss
betrieben werden kann. Der Querschnitt darf nicht durch einen Ver-
schluss oder durch ein Gitter verengt werden. Sollte dieses Rohr für die
Verbrennungsluft aus dem Gebäude geführt werden, so ist dieses mit
einer Absperrvorrichtung zu versehen. Dabei muss die Stellung der
Absperrvorrichtung von außerhalb der Verbindungsleitung erkennbar sein.
Das Rohr sollte so verlegt sein, dass kein Wasser oder sonstige Stoffe in
den Kaminofen eindringen können und evtl. anfallendes Kondensat nach
außen abfließen kann.
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Nach den Vorschriften sind Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit
mehr als zwei Vollgeschossen, die Brennwände überbrücken, so
herzustellen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder
Brandabschnitte übertragen werden können. Landesspezifische- und
örtliche Brandschutzbestimmungen sind zu beachten!
2.5

Brandschutz

Grundsätzlich muss ein Wandabstand von mind. 50 mm eingehalten
werden. Aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes sind
bei zu schützenden Wänden oder brennbaren Bauteilen größere
Abstände sicherzustellen.
Montage an einer geraden Wand:
Wird der Kaminofen, wie in Abbildung 3a dargestellt aufgebaut, muss ein
Mindestabstand von 200mm nach hinten eingehalten werden.
Montage in einer Raumecke:
Wird der Kaminofen, wie in Abbildung 3b dargestellt, aufgebaut, muss ein
Mindestabstand von 200mm seitlich eingehalten werden.
Wenn der Kaminofen, wie in Abbildung 3c dargestellt aufgebaut wird,
muss nach hinten ein Mindestabstand von 200mm und seitlich von
200mm eingehalten werden. Werden Wandbelege aus brennbarem
Material und ohne Strahlenschutz montiert, ist der seitlich Abstand von
200mm auf 336mm zu vergrößern.
Bodenbelag im Nahbereich:
Vor der Feuerraumöffnung Ihres ambiente a5 sind Fußböden aus
brennbaren Materialien durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustof-
fen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn über mindestens 500
mm und seitlich jeweils mindestens über 300 mm (siehe Abb. 3d)
(gemessen von der Feuerraumöffnung bzw. der Sichtscheibe) erstrecken!
Oberhalb der Feuerstätte dürfen sich im Abstand von 500 mm keine
brennbaren Gegenstände befinden!
Im Strahlungsbereich der Feuerraumtür bzw. Sichtscheibe dürfen im
Abstand von 800mm (Abb.3a bis 3c) keine brennbaren Bauteile, Möbel,
Vorhänge oder Dekorationen aufgestellt werden. Dieser Abstand kann auf
400 mm verringert werden, wenn zwischen Feuerstätte und brennbaren
Bauteilen ein beidseitig belüftetes Strahlschutzblech aufgestellt wird.
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