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Garantie Und Verantwortung Für Mängel - Viadrus Hefaistos P1 Bedienungsanleitung

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10. Garantie und Verantwortung für Mängel
ŽDB GROUP a.s., Werk VIADRUS gewährt die Garantie für:
die Kessel für die Dauer von 24 Monaten ab dem Datum der Inbetriebnahme, maximal jedoch
30 Monate ab dem Expeditionsdatum aus dem Herstellerwerk
den Kesselkörper 5 Jahre ab dem Expeditionsdatum aus dem Herstellerwerk.
Für die eventuelle Reklamation des Mantels ist der Kunde verpflichtet, das Verpackungsschild des
Kesselmantels vorzulegen. Es ist auf dem Karton angeordnet, in dem der Mantel expediert wird.
Der Benutzer ist verpflichtet, die Kesselinbetriebnahme einer Fachmontagefirma anzuvertrauen
und die Beseitigung von Mängeln nur einem Vertragsfachservice, das durch den Kesselhersteller
ŽDB GROUP a.s., Werk VIADRUS akkreditiert wurde, sonst gilt die Garantie für die ordentliche
Kesselfunktion nicht.
Die „Zertifizierung über Qualität und Vollständigkeit des Kessels Hefaistos P1" dient nach der
Ausfüllung als „Garantieschein".
Der Benutzer ist verpflichtet, am Kessel die regelmäßige Wartung durchzuführen.
Jede Meldung von Mängeln muss unverzüglich nach ihrer Feststellung immer in schriftlicher Form
und durch telefonische Verabredung getätigt werden.
Bei der Nichteinhaltung der angeführten Anweisungen werden die Garantien, die vom Hersteller
gewährt werden, nicht anerkannt.
Der Hersteller behält sich das Recht auf Änderungen vor, die im Rahmen der Innovation des
Erzeugnisses durchgeführt wurden, die nicht in dieser Anleitung enthalten sein müssen.
Die Garantie bezieht sich nicht auf:
-
Mängel, die durch fehlerhafte Montage (siehe Kap. 3.5) und unrichtige Bedienung des
Erzeugnisses (siehe Kap. 5.) verursacht wurden und Mängel, die durch unrichtige Wartung
(siehe Kap. 6.) verursacht wurden
-
die Beschädigung des Erzeugnisses bei der Beförderung oder eine andere mechanische
Beschädigung
-
Mängel, die durch ungeeignete Lagerung verursacht wurden
-
Mängel und Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Wasserqualität im Heizsystem
entstanden, siehe Kapitel Nr. 3.2 und 4.1, oder durch Verwendung von Frostschutzmitteln
verursacht wurden
-
Mängel, die durch Nichteinhaltung der Anweisungen, die in dieser Anleitung angeführt wurden,
entstanden sind
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