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Garantie Und Mängelhaftung - Viadrus HERCULES ECO Bedienungsanleitung

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Die Verpackungen empfehlen wir auf folgende Weise zu liquidieren:
-
Plastfolie, Kartonverpackung, nutzen Sie Rohstoffsammelstellen,
-
Metallzugband, nutzen Sie Rohstoffsammelstellen,
-
Holzunterlage, ist für eine einmalige Verwendung gedacht und kann als Erzeugnis nicht weiter verwendet
werden. Ihre Liquidierung unterliegt dem Gesetz 477/2001 Slg. und 185/2001 Slg., in Verlautbarung der
späteren Vorschriften.
Bei Verlust der Nutzeigenschaften des Erzeugnisses kann die Rücknahme genutzt werden (sofern
eingeführt); im Fall einer Verursachererklärung, dass es sich um Abfall handelt, wird mit demselben
gemäß Bestimmungen der gültigen Legislative des entsprechenden Landes umgegangen.
12.
Garantie und Mängelhaftung
VIADRUS a.s. gewährt die Garantie:
auf den Kessel für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Datum der Inbetriebnahme des Erzeugnisses,
maximal jedoch 30 Monate ab Datum der Expedition aus dem VIADRUS a.s.;
auf den Kesselkörper 5 Jahre ab Expeditionsdatum aus dem VIADRUS a.s..
Der Benutzer ist verpflichtet die Installierung des Kessels einer Montagefirma anzuvertrauen, die
Inbetriebnahme und Mängelbeseitigung, die den Rahmen der Kap. 8 und 10 übersteigen, nur von einer
vertraglichen Fachserviceorganisation durchführen zu lassen, die vom Kesselhersteller VIADRUS a.s.,
akkreditiert ist, ansonsten ist die Garantie auf die einwandfreie Funktion des Kessels ungültig.
Sofern der Kessel gemäß den in die "Bedienungs- und Wartungsanleitung" angeführten Anweisungen
betrieben wird, verlangt der Kessel keine speziellen Facheingriffe der Serviceorganisation.
Die „Qualitäts- und Komplettheitsbescheinigung des Kessels VIADRUS HERCULES ECO" dient nach
Ausfüllung durch die vertragliche Serviceorganisation als "Garantieschein".
Im Fall der Reklamierung der Ummantelungen ist es notwendig, diese Ummantelungen in den
ursprünglichen Verpackungen zu reklamieren, im entgegengesetzten Fall behält sich der Verkäufer
das Recht vor, diese Reklamation eventuell nicht anzuerkennen.
Der Benutzer ist verpflichtet am Kessel regelmäßige Wartungstätigkeiten durchzuführen – siehe
Kap. 10.
Bei Nichteinhaltung der angeführten Anweisungen wird die vom Hersteller gewährte Garantie nicht
anerkannt.
Jede Bekanntgabe von Mängeln muss immer unverzüglich nach deren Ermittlung telefonisch und in
schriftlicher Form erfolgen.
Die Garantie bezieht sich nicht auf:
Mängel, die durch fehlerhafte Montage und unrichtige Bedienung des Erzeugnisses und auf
Mängel, die durch unrichtige Wartung verursacht wurden, siehe Kap. 10;
Defekte und Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Wasserqualität im Heizsystem
entstanden, siehe Kapitel Nr. 5.1 und 6.7, oder durch Verwendung von Frostschutzmitteln
verursacht wurden;
Defekte, die durch die Nichteinhaltung der Anweisungen entstanden, die in dieser Anleitung
angeführt werden;
Beschädigungen
Beschädigungen;
Mängel, die aufgrund ungeeigneter Lagerung verursacht werden;
Mängel, die durch die Kesselbetreibung mit nicht Vorgeschriebener Brennstoff verursacht
wurden;
Defekte, die durch eine Naturkatastrophe oder durch Einfluss der höheren Macht verursacht
wurden.
Der Hersteller behält sich das Recht auf im Rahmen von Innovationen durchgeführte Änderungen
bevor, die in dieser Anleitung nicht angeführt sein müssen.
des
Erzeugnisses
beim
Transport
oder
38
auf
sonstige
mechanische

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