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Generalinspektion; Wartung; Dichtheitsprüfung - Kessel NS 25 Bedienungsanleitung

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8. Wartung und Überprüfung (Generalinspektion)
Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten!
● Die Abscheideranlage ist jährlich durch einen Sachkundi-

8.1 Wartung

gen
zu warten.
1)
Neben den Maßnahmen der Entsorgung sind dabei folgende
Arbeiten durchzuführen:
- Kontrolle der Innenwandflächen des Schlammfanges und
des Fettabscheiders,
- Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und In-
stallationen, sofern vorhanden.
- Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind im Be-
triebstagebuch zu erfassen und zu bewerten.
● Sofern vorhanden, sind die elektromechanischen Bau-
gruppen, wie Pumpen, Ventile, Absperrorgane usw. zwei-
mal im Jahr nach den Herstellerangaben zu warten.
Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abstän-
8.2 Überprüfung (Generalinspektion)
den von nicht länger als 5 Jahren ist die Abscheideranlage,
nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung,
durch einen Fachkundigen
stand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Es müssen dabei mindestens folgende Punkte geprüft bzw.
erfasst werden:
- Bemessung der Abscheideranlage
- baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage
- Zustand der Innenwandflächen der Einbauteile und der elek-
trischen Einrichtungen, falls vorhanden
- Ausführung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als Lüf-
tungsleitung über Dach
8.3 Dichtheitsprüfung
Generalinspektion Fettabscheider
Artikel
Betriebstagebuch Fettabscheider
Dichtheit der Rohrstränge
auf ihren ordnungsgemäßen Zu-
2)
11
- Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Be-
triebstagebuch
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der entnom-
menen Inhaltsstoffe der Abscheideranlage
- Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulassun-
gen und Unterlagen (Genehmigungen, Entwässerungsplä-
ne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen
Über die durchgeführte Überprüfung ist ein Prüfbericht unter
Angabe eventueller Mängel zu erstellen. Wurden Mängel fest-
gestellt, sind diese unverzüglich zu beseitigen.
Als „sachkundig" werden Personen des Betreibers oder be-
1)
auftragter Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung,
ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewon-
nenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertungen oder
Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet sachgerecht durch-
führen.
Die sachkundige Person kann die Sachkunde für Betrieb und
Wartung von Abscheideranlagen auf einem Lehrgang mit
nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z. B. die ein-
schlägigen Hersteller, Berufsverbände, Handwerkskammern
sowie die auf dem Gebiet der Abscheidertechnik tätigen Sach-
verständigenorganisationen anbieten.
Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhän-
2)
giger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen,
die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für
Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen
verfügen. Im Einzelfall können diese Prüfungen bei größeren
Betriebseinheiten auch von intern unabhängigen, bezüglich
ihres Aufgabengebietes nicht weisungsgebundenenen Fach-
kundigen des Betreibers mit gleicher Qualifikation und gerä-
tetechnischer Ausstattung durchgeführt werden.
917 411
Best.Nr.
917 409
917 417

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Ns 3593930.120Ns 3093935.12093925.120

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