PT 6
Wartung
4.21 Sicherheitsketten
S. Zeichnung: wc_gr003181
Wenn die Sicherheitsketten zwischen dem Anhänger und dem
Schleppfahrzeug nicht vorschriftsmäßig angebracht werden, kann sich
der
Anhänger
lösen,
falls
sich
der
Zughaken
und
die
WARNUNG
Anhängerkupplung beim Abschleppen voneinander trennen.
Sicherheitsketten (c) am Anhänger bieten einen zusätzlichen Schutz
vor einer Abkopplung des Anhängers vom Schleppfahrzeug. Vor jeder
Fahrt sicherstellen, daß die Ketten zwischen dem Schleppfahrzeug
und dem Anhänger richtig befestigt sind.
Die Ketten sollten in einem Überkreuzmuster unter der Zugstange des
Anhängers angebracht werden. Die Ketten verhindern, daß die
Anhängerzugstange auf den Boden fällt, wenn sich der Anhänger vom
Zughaken abkuppelt. Die Ketten so weit wie möglich straffen und nur
soviel Durchhang erlauben, daß enge Wendemanöver möglich sind.
Falls eine Kette ersetzt werden muß, darf keine Kette mit einem
geringeren Gewicht verwendet werden. Dieser Anhänger muß mit
zwei Ketten ausgerüstet sein, von denen jede eine Mindestbruchlast
aufweisen muß, die das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers
nicht unterschreiten darf. Alle Kettenbefestigungen, einschließlich
Haken, müssen mindestens so stabil wie die Kette sein. Beschädigte
Ketten ersetzen. Beschädigte Ketten NICHT SCHWEISSEN oder zu
reparieren versuchen.
d
c
wc_gr003181
47
wc_tx000567de.fm