Parameter
Eingangsgröße
Bereichsanfang
Bereichsende
Einheit
Stellungsmeldesignal
Bereichsanfang
Bereichsende
Einheit
Zusatzeinstellungen
Vorrangstellung
(Binäreingang)
Regelbetrieb bei
Eingangsgrößenausfall
Interner Führungswert
Binärausgang
Bedeutung
Die Einstellwerte für Bereichsanfang und Bereichsende der Führungsgröße
liegen standardmäßig bei 4 mA und 20 mA.
Um z. B. durch Parallelschalten von zwei oder mehr Antrieben eine Anla-
genbetriebskennlinie zu realisieren (Split-range-Betrieb) kann der Bereichs-
anfang eines Antriebs zwischen 0 und 75 % und die kleinste Spanne auf
25 % eingestellt werden.
Das Stellungsmeldesignal dient zur Fernübertragung der aktuellen Ventilstel-
lung und ist im allgemeinen mit der Eingangsgröße gleichsinnig.
Signalbereichsanfang und -ende können zwischen 0 und 20 mA oder
0 und 10 V eingestellt werden.
Durch Einstellung von Bereichsanfang > Bereichsende kann die Wirkrich-
tung der Rückmeldung invertiert werden.
Die Vorrangstellung ist in Funktion, wenn an den Anschlussklemmen des Bi-
näreingangs Schaltspannung anliegt.
Wird bei aktivierter Vorrangstellung während des Regelbetriebs über ein
externes Signal an den Anschlussklemmen 81 und 82 die Vorrangstellung
ausgelöst, fährt die Antriebstange je nach Anwahl in die Öffnungsstellung
(Antriebsstange einfahrend) oder in die Schließstellung (Antriebsstange aus-
fahrend) eines Durchgangsventils.
Bei einem Mischventil sind Öffnungs- und Schließstellung entsprechend um-
gekehrt.
Liegt an den Klemmen kein Signal an, ist normaler Regelbetrieb nach Ein-
gangssignal aktiv.
Bei Ausfall der Eingangsgröße kann festgelegt werden, ob mit dem letzten
Hubwert oder mit einem in der nachfolgenden Zeile einzustellenden inter-
nen Führungswert gefahren werden soll.
Aktivierung bei Eingangsgröße < 0,5 V oder < 1 mA.
Werkseinstellung 50 %, einstellbar zwischen 0 und 100 %.
Hier wird die Funktion entweder als Statusmelder oder als Melder
„Regelung abgeschaltet" (Bild 3: Einsteller 2 auf Position 0 =
oder als Grenzwertmelder festgelegt.
Einstellung mit TROVIS-VIEW
EB 8331-2
9