ZUR BEACHTUNG
31) Für die richtige Funktionstüchtigkeit des
Systems ist es unerlässlich, dass die
Sensoren immer von Schlamm, Schmutz,
Schnee oder Eis frei sind. Achten Sie bei der
Reinigung der Sensoren besonders darauf,
sie nicht zu zerkratzen oder zu beschädigen.
Vermeiden Sie die Verwendung trockener,
rauer oder harter Tücher. Die Sensoren
müssen immer mit sauberem Wasser und
eventuell Autoreinigungsmittel gewaschen
werden. In Waschanlagen mit Dampfstrahl-
oder Hochdruckreiniger die Sensoren rasch
säubern. Die Düse in 10 cm Entfernung
halten.
ZUR BEACHTUNG
103) Lassen Sie eine Neulackierung der
Stoßstangen oder eventuelle
Lackausbesserungen im Bereich der
Sensoren ausschließlich von einer Werkstatt
des Alfa Romeo-Kundendienstnetzes
ausführen. Falsch ausgeführte Lackierungen
können die Funktion der Parksensoren
beeinträchtigen
104) Die Verantwortlichkeit für das Parken
und andere gefährliche Manöver obliegt
immer und überall dem Fahrer. Bei diesen
Manövern immer sicherstellen, dass sich
weder Personen (insbesondere Kinder) noch
Tiere im Manöverbereich aufhalten. Die
Parksensoren dienen dem Fahrer als Hilfe.
Der Fahrer darf deswegen aber nicht die
Aufmerksamkeit bei möglicherweise
gefährlichen Manövern vernachlässigen,
auch wenn diese bei niedriger
Geschwindigkeit erfolgen.
ZIEHEN VON ANHÄNGERN
HINWEIS
Zum Ziehen von Anhängern muss das
Fahrzeug über einen zugelassenen
Abschlepphaken und eine angemessene
Elektroanlage verfügen. Die Installation
muss von Fachpersonal durchgeführt
werden.
Eventuelle spezifische Rückspiegel
und/oder zusätzliche Spiegel müssen
unter Beachtung der geltenden Normen
der Straßenverkehrsordnung angebaut
werden.
Daran denken, dass sich beim Ziehen
eines Anhängers, abhängig von seinem
Gesamtgewicht, die maximale
Steigfähigkeit reduziert und die
Bremswege und die Dauer eines
Überholvorganges zunehmen.
Auf Gefällen einen kleineren Gang
einlegen, anstatt ständig die Bremse zu
benutzen.
Das Gewicht des Anhängers vermindert
die Ladekapazität des Fahrzeuges um
den selben Wert. Um sicher zu sein, nicht
das abschleppbare Höchstgewicht zu
überschreiten (auf dem Fahrzeugbrief
angegeben) muss das Gewicht des voll
beladenen Anhängers einschließlich
Zubehör und persönlichem Gepäck
berücksichtigt werden.
Bei Anhängerbetrieb die spezifischen
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