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Allgemeine Sicherheitshinweise; Sorgfaltspflicht Des Betreibers; Maßnahmen Zum Sicheren Betrieb Des Automaten - Meiko DV 80.2 Betriebsanleitung

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Betriebsanleitung DV 80.2 / DV 120.2 / DV 125.2 / DV 200.2 / DV 200.2 PW
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Datei:1_DV80_2-120_2-125_2-200_2-200_2PW_9546559_Betriebsanleitung_DE_2002-10.doc
MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG, Englerstr. 3, D-77652 Offenburg, Tel.: 0781/203-0, Fax: 0781/203-1274
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Allgemeine Sicherheitshinweise

5.1

Sorgfaltspflicht des Betreibers

Der Spülautomat wurde unter Berücksichtigung einer Risiko und Gefahrenanalyse und
nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer
technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der
Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn
alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht
des Betreibers des Automaten, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Maßnahmen zum sicheren Betrieb des Automaten:
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass ...
... der Spülautomat nur bestimmungsgemäß verwendet wird.
Bei anderweitiger Benutzung oder Bedienung können Schäden oder Gefahren
entstehen, für die wir keine Haftung übernehmen (vgl. hierzu das Kapitel
„Bestimmungsgemäße Verwendung").
... zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Sicherheitsgewährleistung im Bedarfsfall
nur Originalteile des Herstellers verwendet werden.
Der Benutzer verliert alle evtl. bestehenden Ansprüche, wenn er das Gerät mit anderen
als den Originalersatzteilen verändert.
... nur dafür ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal den Automaten
bedient, wartet und repariert.
... dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und
Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin
enthaltenen Sicherheitshinweise kennt.
... der Spülautomat nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand betrieben wird, alle
Schutzeinrichtungen und Verkleidbleche montiert sind und besonders die Sicherheits-
und Schalteinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
... Automaten, die von hinten zugänglich sind, dürfen nur mit Rückwandverkleidung
betrieben werden.
... erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für Wartungs- und Reparaturpersonal
zur Verfügung stehen und getragen werden.
...... bei allen regelmäßigen Wartungen alle Sicherheitseinrichtungen des Gerätes /
Anlage einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
... die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort
der Anlage zur Verfügung steht.
... turnusmäßige Überprüfungen an Zuliefererteilen ausgeführt werden. Genauere
Informationen
befinden
Betriebsanleitungen.
Nach der Montage, Inbetriebnahme und Übergabe des Spülautomaten an den
Kunden/Betreiber dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden (z. B.: Elektro-
oder Standort). Veränderungen des Spülautomaten, insbesondere technische
Veränderungen ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers und durch nicht
autorisierte Personen haben den vollständigen Verlust des Garantieanspruchs zur Folge
und setzen die Produkthaftung außer Kraft.
Änderungen in Ausführung und Konstruk tion vorbehalten!
sich,
wenn
notwendig,
Update: 2012-04-05, S. 12, 32, 38
in
den
entsprechenden
9546559
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