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Für Das Programm Gelten Folgende - Bosch Plena Bedienungsanleitung

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182 de |
Klausel/Anforderung
14.4.4 Die Überwachungseinheit aus 14.4.2 und
14.4.3 muss über einen Taktgeber verfügen, der
unabhängig vom Taktgeber des überwachten
Systems ist. Die Funktion der
Überwachungseinheit und die Meldung einer
Fehlerwarnung dürfen nicht durch einen Fehler
in der Ausführung des Programms des
überwachten Systems verhindert werden.
14.4.5 Falls ein Systemfehler auftritt, der in
14.4.1 a) oder 14.6 angegeben ist, müssen die
betroffenen Bereiche des VACIE-Systems in
einen sicheren Zustand wechseln, und zwar
spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem der
Systemfehler angezeigt wird. Dieser sichere
Zustand darf nicht dazu führen, dass die
zwingend erforderlichen Ausgänge
fälschlicherweise aktiviert werden.
14.5 Speicherung von Programmen und
Daten (siehe auch Anhang C)
14.5.1 Der gesamte ausführbare Code und die
gesamten Daten, die erforderlich sind, um die
Anforderungen dieser Europäischen Norm zu
erfüllen, müssen im Speicher untergebracht
werden, der über einen Zeitraum von mindestens
10 Jahren kontinuierlich, ohne Wartung und
zuverlässig betrieben werden kann.
14.5.2 Für das Programm gelten folgende
Anforderungen:
a
b
14.5.3 Für standortspezifische Daten
einschließlich der Notfallmitteilungen gelten
folgende Anforderungen:
9922 141 1037x (V2.16) | V0.6 | 2011.09
Das Programm muss in einem nicht
flüchtigen Speicher untergebracht werden, in
den nur auf Zugriffsebene 4 geschrieben
werden kann, und
es muss möglich sein, die Versionsreferenzen
des Programms auf Zugriffsebene 3 zu
bestimmen. Die Versionsreferenzen müssen
mit der Dokumentation gemäß 13.2.1
übereinstimmen.
Installations- und Bedienungsanleitung
Plena Sprachalarmierungssystem
Konform mit
Alle Prozessoren werden entweder durch
einen Hardware-Watchdog geschützt
oder durch einen Prozessor überwacht,
der wiederum durch einen Hardware-
Watchdog geschützt wird.
Zusätzlich wird der einwandfreie Betrieb
des Hauptprozessors aller
Systemelemente durch Hinzufügen von
Ausführungskontrollen an relevanten
Positionen im Code geprüft. Hiermit soll
gewährleistet werden, dass kein
wichtiger Ablauf von der Ausführung
ausgeschlossen wird.
Beim Neustart einer Einheit, bei der es
sich nicht um den Controller handelt,
wird die Einheit erneut initialisiert und in
den erwarteten Zustand zurückgeführt.
Das Plena Sprachalarmierungssystem ist
konform.
Alle Programme des Plena
Sprachalarmierungssystems
(ausführbarer Code und Daten) sind im
Flash-EEPROM gespeichert.
Die Firmware (d. h. das Programm) kann
mithilfe der
Dateiübertragungsanwendung
ausgetauscht werden. Zugriffsebene 4 ist
erforderlich, um die
Dateiübertragungsanwendung zu
verwenden.
Die Version der Firmware der Einheiten
ist an den Einheiten ersichtlich. Sie wird
auf der Rückseite der Einheit
(Zugriffsebene 3) angegeben.
Unterschri
ft
Bosch Security Systems B.V.

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